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Abrechnung: was Praxen zur Übermittlung wissen müssenViele Services im Mitgliederbereich

Der erste Monat des neuen Quartals ist fast vorbei, die Abrechnung des 4. Quartals 2025 ist bereits übermittelt und der Praxisbetrieb läuft wieder im gewohnten Rhythmus. In den vergangenen Wochen haben uns jedoch vermehrt Fragen erreicht – insbesondere die Frage, welcher Übermittlungsweg für die Abrechnungsdatei genutzt werden kann. 

Wichtig

Die Übermittlung der Abrechnungsdatei über den Mitgliederbereich ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Der Mitgliederbereich bleibt der primäre Weg für die Abrechnungsübermittlung.

Abgabe der Abrechnung im Mitgliederbereich

Viele essenzielle Schritte rund um die Abrechnungsabgabe finden Sie im Mitgliederbereich:

  • Vorprüfung: Mit der Vorprüfung durchläuft die Abrechnung die aktuellen Regelwerke und liefert direkt online den Korrekturbedarf. So können Mitglieder ihre Abrechnung vor der finalen Abgabe beliebig oft korrigieren, idealerweise bis sie fehlerfrei ist.
  • Abgabe der eSammelerklärung:  Vor der Finalisierung der Abrechnung muss noch die Sammelerklärung abgegeben werden. Das funktioniert ganz einfach und bequem im Mitgliederbereich. Wichtig: Nur wenn auch die Sammelerklärung online abgegeben wird, gilt die Übermittlung der Abrechnungsdaten als gesamthaft “leitungsgebunden elektronisch”. So vermeiden Mitglieder einen höheren Verwaltungskostensatz.
  • Honorarsimulation: Nach dem Hochladen Ihrer Abrechnung können Sie die Honorarsimulation direkt online einsehen. Dabei gilt: Je fehlerfreier Ihre Abrechnung dank Vorprüfung ist, desto präziser ist Ihre Honorarsimulation.
  • Upload der SKT-Behandlungsscheine: In der Vorprüfung sehen Sie, für welche Behandlungsfälle ein SKT-Behandlungsschein nötig ist. Einfach den entsprechenden SKT-Behandlungsschein patientenbezogen und ohne Umwege im Mitgliederbereich hochladen.

Die Übermittlung Ihrer Abrechnung als One-Click-Abrechnung über KIM ist selbstverständlich auch weiterhin möglich. Eine Kennzeichnung der Abrechnung als “final” sowie die Abgabe der Sammelerklärung muss aber auch künftig im Mitgliederbereich erfolgen. 

Kontakt

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