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Famulatur

Die Famulatur steht an und Sie können als Medizinstudierende oder Medizinstudierender noch eine Finanzspritze gebrauchen? Falls ja, dann sind Sie hier richtig.

Ambulanter Bereich

Wer Medizin studiert, absolviert im Laufe des Studiums vier Famulaturmonate, davon können bis zu drei Monate im ambulanten Bereich oder in der hausärztlichen Versorgung durchgeführt werden. Die ambulante Tätigkeit bietet eine Menge Abwechslung und einen besonders engen Patientenkontakt. Für viele Ärztinnen und Ärzte ist das ausschlaggebend, lange in ihrem Beruf zu arbeiten. Probieren Sie es doch einmal aus. Eine Famulatur in einer Praxis in Rheinland-Pfalz kann nicht nur Spaß machen, sondern sich auch finanziell für Sie lohnen.

Finanzspritze

Höhe

Für die Famulatur gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Finanzspritze – und das für bis zu drei Monate. Sie soll helfen, die Kosten zum Beispiel für Verpflegung und Co. auszugleichen.

Den Förderbetrag zahlen wir nach Abschluss an die ausbildende Praxis. Diese gibt ihn an Sie, die Famulantin bzw. den Famulanten, weiter. So hoch ist die Förderung:

  • 500 Euro für einen Monat
  • 1.000 Euro für zwei Monate

Voraussetzungen

Damit der Förderbetrag ausgezahlt werden kann, ist es wichtig, dass einige Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausbildende Stelle

Die Famulatur muss in einer Vertragsarztpraxis oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum in Rheinland-Pfalz stattfinden. Wichtig hierbei ist, dass die Grundsätze der Approbationsordnung für Ärzte berücksichtigt sind. Lesen Sie sich hierzu am besten das Merkblatt des rheinland-pfälzischen Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) durch:

Dauer

Die Famulatur muss sich über mindestens 30 zusammenhängende Kalendertage erstrecken, die in ein und derselben Einrichtung absolviert werden. Gut zu wissen: Ein zweiter Monat ist auch in einer anderen Einrichtung möglich.

Antrag

Möchten Sie Ihre Famulatur bei uns in Rheinland-Pfalz absolvieren, muss die ausbildende Praxis bei uns, der KV RLP, einen Antrag auf Förderung stellen – und zwar, ganz wichtig, vor Ende Ihrer Famulatur.

Bescheinigung

Haben Sie die Famulatur in der ambulanten Versorgung erfolgreich abgeschlossen, benötigen wir als KV RLP die Bescheinigung darüber, unterschrieben von Ihnen und der ausbildenden Ärztin bzw. dem ausbildenden Arzt.

Richtlinien, Formulare & Co.

In der Förderrichtlinie Strukturfonds können Sie in der Anlage 4 alle Rahmenbedingungen zur Famulaturförderung in der ambulanten Versorgung durch uns, die KV RLP, noch einmal nachlesen. Bitte nutzen Sie die beiden Formulare und lassen uns diese rechtzeitig zukommen. Die Dokumente und Informationen finden Sie hier:

Famulaturbörse

Famulaturplatz | finden oder anbieten

Mit unserer KV RLP-Famulaturbörse finden sich Medizinstudierende und Praxen direkt. Alle Fachrichtungen von A wie Allgemeinmedizin bis U wie Urologie sind vertreten.

KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
28. März 2024