16. September 2017 | Vertreterversammlungen von KV RLP und KVS | gemeinsame Resolution
Die Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen Rheinland-Pfalz (KV RLP) und Saarland (KVS) unterstützen ausdrücklich die an die Politik gerichteten Forderungspakete der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie des FALK-Zusammenschlusses. Die Kernforderungen von KV RLP und KVS:
Präambel
Die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung muss in der Hand derer bleiben, die maßgeblich mit der Versorgung der Patienten betraut sind, der in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zusammengeschlossenen freiberuflichen Ärzte und Psychotherapeuten.
1. Ambulant vor stationär Vorrang einräumen
Den Leistungsverlagerungen in den ambulanten Bereich müssen die entsprechenden finanziellen Mittel folgen. Es muss in die ambulante Versorgung investiert werden, um ambulant-sensitive Krankenhausfälle stärker im ambulanten Bereich versorgen zu können. KVen müssen das Recht erhalten, auch tagsüber Bereitschaftsdienste etablieren zu dürfen.
2. Belegarztwesen ausbauen
Belegärztliche Leistungen müssen zur Sicherung der Versorgung ausgebaut werden.
3. Bevorteilung von Kliniken beenden
Wir begrüßen, dass unrentable und für die Versorgung nicht erforderliche Klinikstandorte geschlossen werden. Es ist sicherzustellen, dass dort in ambulante oder kurzzeitstationäre Strukturen, wie zum Beispiel Praxiskliniken, investiert wird. Förderprogramme in ambulanten Strukturen dürfen nicht länger einseitig nur Kliniken bevorzugen.
4. Bedarfsplanung reformieren
Die aktuelle Bedarfsplanung muss sachgerecht weiterentwickelt werden und darf nicht wie bisher ein Niederlassungsverhinderungsinstrument sein. KVen und Zulassungsausschüsse benötigen mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Sicherstellungsmaßnahmen. Monopolisierungstendenzen, die zu Groß-MVZ führen, gefährden langfristig die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung. Daher muss der regionalen Konzentration von Leistungsanbietern in solchen Strukturen entgegengewirkt werden.
5. Budgetierung aufheben
Die Budgetierung der ärztlichen Leistung im ambulanten Sektor ist ungerechtfertigt, leistungsfeindlich und kontraproduktiv und muss beendet werden. Die KVen benötigen die Möglichkeit, mit einzelnen Krankenkassenverbänden vergütungswirksame Anlagen zum Gesamtvertrag schließen zu können.
6. Verunsicherung durch Prüfpraxis beenden
Das Prüfrecht der Krankenkassen muss in ein reines Antragsrecht auf Prüfung durch die KVen umgewandelt werden. Es sind sowohl eine Kassenfrist für Prüfanträge von vier oder sechs Wochen als auch eine angemessene Verfahrensdauer vorzusehen. Bürokratiekosten von unnötigen Prüfanträgen müssen die Krankenkassen tragen.
7. Ärzte von der Arzneimittelkostenverantwortung befreien
Die Wirtschaftlichkeit von Arzneimittelpreisen muss gesetzlich festgeschrieben werden. Der Arzt darf nur für die richtige Indikation und die Qualität der Verordnung verantwortlich sein.
Gemeinsame Resolution von KV RLP und KVS vom 16. September 2017