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14. März 2018 | Vertreterversammlung der KV RLP | Resolution

Die Vertreterversammlung der KV RLP sieht im Koalitionsvertrag ein Mehr an staatlicher Regulierung und eine weitreichende Beschneidung der Kompetenzen der Selbstverwaltung. In weiten Teilen bietet der Koalitionsvertrag für komplexe Sachverhalte lediglich Scheinlösungen an. Die Politik reagiert auf Stimmungen in der Bevölkerung mit Einzelmaßnahmen und vermeintlichen Lösungen, die dem Wähler Handlungsmacht der Politik suggerieren sollen. Viele dieser Einzelmaßnahmen greifen substanziell in den Regelungsbereich der Selbstverwaltung ein, setzen mitunter an der falschen Stelle an und sind zu unbestimmt oder nicht zu Ende gedacht.

Inwieweit die zahlreichen Reglementierungen im Koalitionsvertrag dazu dienen können, den Arztberuf weiter attraktiv - insbesondere für die junge Ärztegeneration - zu gestalten, ist nicht zu erkennen.

Wir fordern die Politik auf, auf die Erhöhung des Mindestsprechstundenangebotes der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten von 20 auf 25 Stunden zu verzichten.

Der Passus im Koalitionsvertrag ist ungenau und missverständlich. Ist dieser als Umverteilung der ärztlichen Arbeitszeit oder als Ausweitung der ärztlichen Arbeitszeit zu interpretieren. Bereits jetzt arbeiten Ärzte mehr als 50 Stunden pro Woche. Wir werten diese Regelung als falsches Signal an die Bevölkerung und mangelnde Wertschätzung unserer Arbeit. Wie soll diese politische Diskussion dazu dienen, den ärztlichen Nachwuchs für die Niederlassung zu gewinnen?

Wir lehnen eine Ausweitung der Aufgaben der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ab.

Dem hohen bürokratischen Aufwand steht keine erkennbare Nachfrage durch die Versicherten gegenüber. Die Erweiterung eines Angebots, das bereits jetzt wenig Akzeptanz besitzt und nur sehr selten genutzt wird, ist inakzeptabel. In der ambulanten, insbesondere in der haus- und kinderärztlichen Versorgung ist nicht erkennbar, dass es systemisch Probleme für Patienten gibt, zeitnah einen Termin zu erhalten. Patienten, die mit akuten Erkrankungen die Praxen aufsuchen, wird in aller Regel ohne vorherige Terminvereinbarung geholfen. Dies belegt ebenfalls die Versichertenbefragung 2017 der KBV.

Wir begrüßen die angekündigte besondere finanzielle Unterstützung von Ärztinnen und Ärzte in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen über regionale Zuschläge sowie die signalisierte Erweiterung der Möglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigungen die Sicherstellung durch Eigeneinrichtungen zu gewährleisten.

Eine Flexibilisierung der Zulassungsregeln begrüßen wir. Die Ausarbeitung und die Entscheidung darüber ist jedoch Sache der Selbstverwaltung. Damit lehnen wir die Regelung ab, dass die Landesregierung künftig bestimmen sollte, in welchen "strukturschwachen" Gebieten Zulassungssperren für Neuniederlassungen aufgehoben werden.

Das bewährte Prinzip, dass jene Akteure, die die Versorgungsverantwortung tragen, auch die Entscheidungshoheit besitzen, sollte nicht durchbrochen werden. Hier greift der Staat substanziell in das Aufgabengebiet der Selbstverwaltung ein und löst finanzielle Folgen aus, die die Partner der Selbstverwaltung zu tragen haben. Unklar ist darüber hinaus, wie und durch wen die Kriterien für das Entfallen von Zulassungsbeschränkungen definiert werden.

Eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskrankhausgesellschaften und KVen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung lehnen wir ab.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist originäre Aufgabe der KV. Hier bestehen langjähriges Know-How und keine Interessenkonflikte wie möglicherweise im stationären Sektor. Ein weiterer Sektor baut möglichweise zusätzliche Sektorengrenzen und unklare Zuständigkeiten auf.

Mit Bedauern stellen wir fest, dass die langjährige Forderung der Ärzteschaft – die Abschaffung der Budgetierung – nicht in den Koalitionsvertrag Eingang gefunden hat. Wir fordern die überfällige Abschaffung der Budgetierung des ärztlichen Honorars und eine leistungsgerechte Vergütung.

Dies wäre das richtige Signal an die Ärzteschaft und ein elementarer Baustein den steigenden Bedarf der Bevölkerung an medizinischen Leistungen zu begegnen.

Wir fordern, dass die gesundheitspolitischen Verantwortlichen, die die Inhalte des Koalitionsvertrages umsetzen sollen, eine objektive Bewertung zwischen tatsächlichem Reformbedarf und unnötiger Beschneidung der Selbstverwaltung vornehmen können.

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03. Juni 2023