Der Einstieg in die ambulante Weiterbildung lohnt sich – egal, ob Sie sich selbst oder andere zur Fachärztin, zum Facharzt, zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten weiterbilden möchten. In Rheinland-Pfalz bieten wir ein funktionierendes Netzwerk, eine Top-Beratung und eine Förderung, die sich sehen lassen kann. Ein Überblick.
Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung: Ihre Wahl
Nach dem Medizinstudium können Sie direkt in die Weiterbildung starten. Die ambulante Versorgung bietet ideale Bedingungen und viel Flexibilität. Der Ablauf ist klar geregelt – und lässt Ihnen dabei genug Platz für Ihre Wünsche und Ideen.
Kurz und knapp
Jede Ärztin und jeder Arzt mit deutscher Approbation kann sich in Deutschland zur Fachärztin bzw. zum Facharzt weiterbilden. Während Ihrer Weiterbildung durchlaufen Sie Abschnitte in der Klinik und im ambulanten Bereich. Dabei können Sie wählen, ob Sie in einer Einzelpraxis, einer Berufsausübungsgemeinschaft oder einem Medizinischen Versorgungszentrum tätig werden. Wichtig: Die weiterbildende Einrichtung muss eine Weiterbildungsbefugnis haben.
Privatleben und Beruf
Eine Weiterbildung in Teilzeit ist übrigens kein Problem. Bei Bedarf bleibt so mehr Zeit fürs Privatleben. Mindestens 20 Stunden pro Woche sind in der Weiterbildung Pflicht. Gut zu wissen: Wenn es mal brennt, können Sie Ihre wöchentliche Praxiszeit flexibel anpassen. Wichtig ist nur eine rechtzeitige Info an uns in der KV RLP. Und wenn Nachwuchs kommt? Dann geht's für Sie bei Mutterschutz und Elternzeit ganz entspannt in die Weiterbildungspause.
Rahmenbedingungen
Wie gestaltet sich Ihr Praxisalltag? Als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung arbeiten Sie in der Praxis unter Aufsicht und Anleitung Ihrer oder Ihres Weiterbildenden. Sie selbst dürfen eigenständig Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, müssen aber beim Abstempeln bzw. Abzeichnen ein paar Regeln beachten. Außerdem gilt: Ihre Weiterbilderin oder Ihr Weiterbilder darf Sie in der Praxis noch nicht länger allein oder sich durch Sie vertreten lassen.
Gehalt
Ihre Weiterbildung muss angemessen vergütet werden. Das ist in der Weiterbildungsordnung klar geregelt. Zwar gibt es im ambulanten Bereich keine Tarifverträge, jedoch sollte sich Ihr Gehalt an den üblichen Sätzen im Krankenhaus orientieren. Gut zu wissen: Ihre weiterbildende Praxis kann einen finanziellen Zuschuss zu Ihrem Brutto-Gehalt bekommen. Diesen müssen Sie auch in voller Höhe erhalten.
Quereinstieg in die Allgemeinmedizin: schneller zum Ziel
Sie haben Ihre fachärztliche Weiterbildung abgeschlossen – und das in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung? Wie wäre es jetzt mit dem Quereinstieg in die Allgemeinmedizin? In Rheinland-Pfalz haben Sie schon nach zwei Jahren den Facharzttitel in der Tasche.
Wenn Sie in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bereits einen Facharzttitel erworben haben, dann steht Ihnen der Quereinstieg in die Allgemeinmedizin offen. Die Voraussetzung erfüllen Sie mit einer Anerkennung in nahezu allen Fachgebieten. Rheinland-Pfalz ist zudem eines der wenigen Bundesländer, in dem die Weiterbildungszeit auf 24 Monate verkürzt ist. Möglich ist die Weiterbildung sowohl in Teil- als auch in Vollzeit.
Fachgebiete der unmittelbaren Patientenversorgung
Ein Quereinstieg in die Allgemeinmedizin ist mit einem Facharzttitel in einem der folgenden Fachgebiete der unmittelbaren Patientenversorgung möglich:
- Anästhesiologie
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Humangenetik
- Innere Medizin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Neurochirurgie
- Neurologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Strahlentherapie
- Urologie
Bausteine
Regulär dauert die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin 60 Monate. Im Quereinstieg können Sie sich allerdings viele Zeiten anrechnen lassen – nämlich bis zu 36 Monate in der stationären Inneren Medizin bzw. der unmittelbaren Patientenversorgung. Folgende Bausteine sind aber noch Pflicht:
- 24 Monate in der ambulanten hausärztlichen Versorgung
- 80-Stunden-Kurs "Psychosomatische Grundversorgung", sofern noch nicht absolviert
Förderung
Als KV RLP fördern wir auch den Quereinstieg in die Allgemeinmedizin mit bis zu 2.700 Euro monatlich. Die Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen beteiligen sich mit dem gleichen Betrag, sodass die monatliche Förderung bei 5.400 Euro für eine Vollzeitstelle liegt. Die Fördermittel beantragt die weiterbildende Einrichtung.
Video: Weiterbildung in der Praxis – Ausbildung in der Hausarztpraxis
Verbundweiterbildung: das Komplettpaket
Niedergelassene Praxen, Ärztenetze und Kliniken haben sich in Rheinland-Pfalz regional zusammengeschlossen. In Verbünden bieten sie die Weiterbildung als Komplettpaket an.
Die Verbundweiterbildung bietet eine qualitativ hochwertige und lückenlose Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich. Über das Weiterbildungscurriculum werden alle erforderlichen Weiterbildungsinhalte vermittelt.
Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
Sie bewerben sich in der Regel nur einmal am Anfang Ihrer Weiterbildungszeit. Danach durchlaufen Sie alle ambulanten und stationären Einrichtungen ohne weitere Bewerbungsverfahren und Wartepausen. Hierfür wird ein Rotationsplan mit den individuell abgestimmten Weiterbildungsabschnitten erstellt, der eine flexible Gestaltung der Weiterbildung im Rahmen der Weiterbildungsordnung ermöglicht.
Für weiterbildende Praxen
Sie möchten einen Weiterbildungsverbund gründen? Melden Sie sich bei uns in der Koordinierungsstelle Weiterbildung. Hier haben wir alle Informationen individuell für Sie parat:
Weiterbildungsverbünde in Rheinland-Pfalz
Weiterbildung wie am Schnürchen – das bieten die Weiterbildungsverbünde in Rheinland-Pfalz in den Fachgebieten Allgemeinmedizin, Gynäkologie und Psychiatrie. Um mehr über einen Weiterbildungverbund zu erfahren, führen Sie den Mauszeiger einfach auf den Marker am Ort Ihrer Wahl und folgen Sie dem Link "mehr erfahren". Oder navigieren Sie über die Liste.
Allgemeinmedizin
- Altenkirchen und Hachenburg
- Andernach
- Alzey Land
- Bad Ems
- Bad Kreuznach
- Bernkastel-Wittlich
- Bingen
- Birkenfeld
- Bitburg
- Daun
- Dierdorf/Selters
- Donnersberg
- Grünstadt-Leiningerland
- Koblenz
- Landau Südpfalz
- Ludwigshafen
- Neuwied
- Pirmasens/Rodalben/Zweibrücken
- Prüm
- Saarburg
- Simmern
- Trier
- Westpfalz
- Worms
Gynäkologie
Psychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Weiterbildung? Geht auch in der Psychotherapie
Die Arbeit in der Psychotherapie ist für Sie eine spannende Perspektive? Und auch der ambulante Bereich passt gut zu Ihren beruflichen Zielen? Dann nichts wie los. Absolvieren Sie Ihre Weiterbildung in der Praxis.
So funktioniert der Einstieg
Wenn Sie als Psychotherapeutin und Psychotherapeut einen der neuen akkreditierten Bachelor- und Masterstudiengänge absolviert haben und eine Approbationsurkunde besitzen, dann können Sie als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Weiterbildung loslegen. Ihre Weiterbildung in einer vertragspsychotherapeutischen Praxis dauert bis zu 36 Monate. Sie absolvieren sie dort im Rahmen Ihrer Gebietsweiterbildung.
Voraussetzung ist, dass die Praxis Ihrer Wahl eine Weiterbildungsbefugnis der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz nach der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung hat – und zum Start Ihrer Tätigkeit eine Genehmigung durch uns als KV RLP vorliegt.
Förderung: bis zu 2.700 Euro
Die ambulanten Abschnitte Ihrer psychotherapeutischen Weiterbildung fördern wir finanziell. 2.700 Euro erhält Ihre Weiterbildungspraxis für Sie monatlich für eine Vollzeitstelle. Bilden Sie sich in Teilzeit weiter, wird der Betrag anteilig ausgezahlt. Insgesamt fünf Vollzeitstellen können derzeit in Rheinland-Pfalz so von uns gefördert werden. Den Antrag stellt die Praxis.
Dieses Förderangebot gibt es übrigens derzeit nur in Rheinland-Pfalz. Als KV RLP sind wir damit aktuell die einzige KV, die die psychotherapeutische Gebietsweiterbildung in der Form unterstützt.
Förderantrag stellen
Förderung: 2.700 bis 5.400 Euro pro Monat
Die ambulanten Abschnitte der Weiterbildung fördern wir als KV RLP finanziell. Zwischen 2.700 und 5.400 Euro sind dabei monatlich drin – abhängig von der Fachrichtung und der Versorgungssituation vor Ort.
2.700 Euro
Einrichtungen, die eine Ärztin, einen Arzt, eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten in Weiterbildung beschäftigen, können einen monatlichen Förderbetrag von bis zu 2.700 Euro erhalten. In der Psychotherapie stehen hierfür 5 Förderstellen bereit.
5.400 Euro
Für einige Fachgruppen beteiligen sich die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen an der Förderung, weshalb hier mit 5.400 Euro ein höherer Förderbetrag monatlich weitergegeben werden kann. Diese Fördermöglichkeit besteht aktuell für Ärztinnen und Ärzte folgender Fachgruppen:
- Allgemeinmedizin
- Augenärzte
- Kinder- und Jugendärzte
- Frauenärzte
- Hautärzte
- Hals-Nasen-Ohrenärzte
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Chirurgen und Orthopäden
- Urologen
- Nervenärzte
- Rheumatologen innerhalb der Facharztgruppe der Fachinternistinnen und Fachinternisten
Hinweis
Durch die Bundesvereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V sind die finanziellen Mittel für die Förderung weiterer Fachgebiete auf 98,60 Stellen für Rheinland-Pfalz begrenzt (keine Begrenzung für die Allgemeinmedizin). Im Sinne der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgungssteuerung und der gleichmäßigen Verteilung der Förderstellen können für die genannten Fachgruppen Höchstgrenzen festgelegt werden, die der Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung gemäß §75a SGB V zu entnehmen sind.
Förderung bei Teilzeit
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich. Die Weiterbildung muss mit mindestens 20 Stunden wöchentlich erfolgen.
In hausärztlich versorgten Gebieten, in denen eine Unterversorgung droht oder bereits besteht, kann sich der Förderbetrag zusätzlich um monatlich 250 bzw. 500 Euro erhöhen. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen muss die drohende oder bestehende Unterversorgung vorher festgestellt haben.
Förderdauer
Die mögliche Förderdauer richtet sich immer nach der jeweiligen Weiterbildungsordnung. Gefördert werden Weiterbildungsabschnitte, die für die Anmeldung zur Facharztprüfung anerkennungsfähig und noch notwendig sind. In der Allgemeinmedizin zum Beispiel können so bis zu 42 Monate gefördert werden.
Antrag
Die Fördermittel beantragt die weiterbildende Einrichtung. Voraussetzung hierfür ist, dass sie von der zuständigen Ärztekammer als Weiterbildungsstätte anerkannt ist und eine gültige Weiterbildungsbefugnis besitzt. Die Weiterbildungsbefugnis erteilt die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Richtlinien und Anträge
Video: Nach der Weiterbildung in die Praxis – Fördermöglichkeiten und Unterstützung für die Niederlassung
Für Praxen: Befugnis und Genehmigung
Wollen Sie in Ihrer Praxis Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen, brauchen Sie dazu vorher eine Befugnis der Ärztekammer und eine Genehmigung von uns, der KV RLP.
Befugnis
Die Weiterbildungsbefugnis beantragen Sie vorab bei der für Sie zuständigen Bezirksärztekammer. Liegt sie Ihnen dann vor, können Sie damit auch schon Fördermittel beantragen. Eine Weiterbildungsbefugnis können Sie frühestens zwei Jahre nach Ablegen Ihrer Prüfung im Fachgebiet erhalten. Das gilt auch bei Zusatz-Weiterbildungen.
Mehr erfahren
Genehmigung
Die Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung muss vorab durch uns genehmigt werden. Die Genehmigung stellen wir Ihnen auf Antrag aus – und zwar für die Zeiten, die die Weiterzubildenden laut Weiterbildungsordnung jeweils für den Abschluss der Weiterbildung nachweisen müssen. Bei Berufsausübungsgemeinschaften gilt diese Regelung für jede zur Weiterbildung befugte Ärztin bzw. jeden zur Weiterbildung befugten Arzt, die bzw. der dort tätig ist.
Sie können zur Weiterbildung entweder zwei Weiterzubildende in Teilzeit oder eine bzw. einen in Vollzeit anstellen.
Rechtzeitig aktiv werden
Ihren Antrag sollten Sie spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beschäftigungsbeginn stellen. Rückwirkende Genehmigungen sind leider nicht möglich.
Anzeigenmarkt
Sie suchen eine Weiterbildungsstelle in Rheinland-Pfalz oder haben hier eine zu vergeben? Schauen Sie doch in unseren Anzeigenmarkt oder schalten einfach eine Anzeige:
Wissen und praktische Hilfe: für Sie da
Gemeinsam mit anderen Anlaufstellen sind wir, die KV RLP, für Sie da: Als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung und als weiterbildende Praxis erhalten Sie vor, während und nach der Weiterbildungszeit Unterstützung.
KV RLP-Weiterbildungsberatung
Weiterbildende Praxen sowie Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung unterstützen wir als KV RLP mit einem umfassenden, maßgeschneiderten Serviceangebot. Immer dabei an Ihrer Seite: Ihre persönliche Beraterin, die Sie auf Ihrem Weg begleitet. zum Beratungsangebot zur Weiterbildung
Koordinierungsstelle
Wenn es um das Thema Weiterbildung in den grundversorgenden Fachgruppen geht, ist die Koordinierungsstelle Ihre erste Anlaufstelle für alles Organisatorische. Hier erhalten Sie umfassendes Know-how, wertvolle Kontakte und praktische Unterstützung. zur Koordinierungsstelle Weiterbildung
Kompetenzzentrum für Allgemeinmedizin
Das Kompetenzzentrum an der Universitätsmedizin in Mainz ist ebenfalls sowohl für Weiterzubildende als auch Weiterbildende da. Es unterstützt vor allem fachlich, zum Beispiel durch spezielle Seminare, Fortbildungsprogramme oder Mentoring-Angebote. zum Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin
Video: Ärztliche Weiterbildung: Das Fotoshooting zum Kampagnenstart
Weiterbildungsinhalte: die Grundlagen
Die ärztlichen und psychotherapeutischen Kammern im Land helfen, wenn es fachlich wird und um die Inhalte der Weiterbildung geht. Weiterbildungsordnungen und -richtlinien geben einen ersten Überblick:
Beratung
Wir, die KV RLP, begleiten Sie auf Ihrem Weg. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.