Direkt zum Inhalt

Schwangerschaftsabbruch

Genehmigungen

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Maßnahmen zum Schwangerschaftsabbruch nach den G-BA-Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch dürfen nur zugelassene oder ermächtigte Ärztinnen und Ärzte erbringen, denen die zuständige Behörde hierzu eine Genehmigung zur Durchführung erteilt hat (gemäß §3 AGSchKG).

Anträge

Zuständige Behörde ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung:

Kontakt
Jürgen Schwalie
Referat 52
Reiterstraße 16
76829 Landau

Telefon 06341 26460
Fax 06341 2648460
schwalie.juergen@lsjv.rlp.de

KV RLP

Liegt Ihnen der Genehmigungsbescheid des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung vor, reichen Sie diesen bitte zum Erhalt der Abrechnungsgenehmigung ein. 

Anschrift
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Hauptverwaltung Mainz
Abteilung Honorarabrechnung
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz

zurück zu Übersicht
KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
24. April 2024