Genehmigungspflichtige Leistungen | Hintergrund
Die Qualität in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung sichern wir als KV RLP durch Prüfung und Förderung all jener, die hieran teilnehmen. Ziel ist es, die Qualität aller Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen ständig weiterzuentwickeln.
Viele Leistungen dürfen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nur erbringen, wenn sie die dafür nötigen speziellen Voraussetzungen erfüllen. Diese sogenannten genehmigungspflichtigen Leistungen stellen besondere Bedingungen sowohl an die fachliche Kompetenz der Leistungserbringenden als auch an die apparative und personelle Ausstattung, an die hygienischen Verhältnisse oder an die baulichen Gegebenheiten der Praxen.
Stichprobenprüfungen
Die Qualität der erbrachten Leistungen kontrollieren wir durch Qualitätsprüfungen im Einzelfall, die Stichprobenprüfungen. Ein Zufallsgenerator ermittelt hierzu Leistungserbringende, von denen die Patientendokumentationen angefordert werden. Diese werden von der zuständigen QS-Kommission auf Einhaltung der jeweils geltenden Anforderungen geprüft.
Antragstellung und Genehmigungsverfahren
Wer in Rheinland-Pfalz genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchte, muss diese beantragen. Ganz wichtig: Erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die schriftliche Genehmigung durch uns, die KV RLP, vorliegt, dürfen sie erbracht und auch abgerechnet werden. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Wenn Sie eine Genehmigung für eine bestimmte Leistung beantragen möchten, reichen Sie bitte frühzeitig alle Unterlagen ein. In den einzelnen Antragsdokumenten finden Sie eine Liste der jeweils benötigten Nachweise sowie die Postanschrift der bearbeitenden Stelle.
Prüfung
Als KV RLP prüfen wir im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, ob Sie alle notwendigen Qualifikationen in Form von Zeugnissen und Bescheinigungen vorweisen können. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Genehmigung erteilt.
Sind Punkte offen, kann eine Fachkommission eingeschaltet werden, vor der Sie Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten demonstrieren. Um die Leistung langfristig erbringen zu dürfen, muss die Qualifikation regelmäßig zum Beispiel durch Fortbildungen oder eine Mindestanzahl von Untersuchungen bzw. Behandlungen nachgewiesen werden.