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Aktuelle Informationen zu den COVID-19-Impfungen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Impfung gegen das Coronavirus ist zurzeit das bestimmende Thema quer durch unsere Gesellschaft. Auch von Ihnen, unseren Mitgliedern und den Praxisteams, erreichen uns zahlreiche Anrufe und E-Mails. Ihnen stellen sich vor allem Fragen wie „Wann sind mein Praxisteam und ich an der Reihe?“, „Wie gehen die Impfungen vonstatten und wo werden sie durchgeführt?“, „Wann kann ich meine immobilen Patientinnen und Patienten zu Hause impfen?“
Da es von verschiedenen Seiten unterschiedliche Aussagen dazu gibt, wenden wir uns nun direkt an Sie und möchten Ihnen diese Fragen – soweit es uns zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist – beantworten.

 

Tätige in Corona-Anlaufstellen in Priorisierungsgruppe I

Die Niedergelassenen fallen nach derzeitigem Stand der Stiko-Empfehlung in die Priorisierungsgruppe II, können aber teilweise der Gruppe I zugeordnet werden. Zur Priorisierungsgruppe I gemäß § 2 Nr. 4 der Coronavirus-Impfverordnung gehören alle Niedergelassenen, die sich in einer Corona-Ambulanz engagieren oder selbst Corona-Praxis sind bzw. Corona-Sprechstunden anbieten. Sie haben damit aktuell einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung.

Bereits im vergangenen Jahr hat sich gezeigt, dass der Großteil der COVID-19-Patientinnen und -Patienten im ambulanten Bereich behandelt wird. Daher war es in unseren Augen ein absolutes Muss, die Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Teams in den aktuell 34 rheinland-pfälzischen Corona-Ambulanzen, 13 -Praxen und 763 -Sprechstunden im Punkt Impfpriorisierung dem Krankenhauspersonal gleichzustellen.
Leider sieht es noch so aus, als würden selbst für die Priorisierungsgruppe I bis Mitte Februar keine ausreichenden Impfstoffmengen zur Verfügung stehen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen weiterhin, sich für die Impfungen registrieren zu lassen unter der Telefonnummer 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite impftermin.rlp.de.

Gleichzeitig arbeiten wir als KV RLP daran, schnellstmöglich eine zentrale Lösung umzusetzen, um alle Interessierten in Eigenregie analog zu den Krankenhäusern durchzuimpfen und so den Mitgliedern der Corona-Anlaufstellen und ihren Praxisteams für ihre weitere Tätigkeit zeitnah den Impfschutz ermöglichen zu können. Ein offizieller Zeitplan für die Impfung und das genaue Prozedere werden derzeit erarbeitet.

 

Neue Regelung für von Impfzentren abgewiesene Personen

Absolut unerfreulich ist die Rückmeldung einiger Mitglieder, dass sie trotz Impftermin und Zugehörigkeit zur Priorisierungsgruppe I von Impfzentren abgewiesen wurden. Wir haben dies dem Ministerium sofort zurückgemeldet und erreicht, dass die Betroffenen umgehend, ohne neue Terminvereinbarung geimpft werden können. Sollten Sie trotz eines Termins abgewiesen worden sein, gilt für Sie Folgendes: Sie können sich ohne neuen Termin für eine Schnellaufnahme zu dem für Sie zuständigen Impfzentrum begeben. Bringen Sie Ihr Einladungsschreiben des ersten Impftermins und das Schreiben der KV RLP „Impfung gegen COVID-19 für in Corona-Anlaufstellen Tätige“ vom 30. Dezember 2020 mit. Achten Sie außerdem unbedingt darauf, dass Ihr alter Impftermin von den Zuständigen vor Ort storniert wird, da dieser die Basis für den zweiten Impftermin bildet.


Alle Niedergelassenen und Teams schnell impfen

Ihr großes Engagement in den Corona-Einrichtungen, in Ihren Praxen und in den Impfzentren, aber auch die zahlreichen Nachfragen, die uns zum Thema Impfen erreichen, zeigen uns, wie hoch Ihre Einsatzbereitschaft und Ihr Verantwortungsbewusstsein sind. Dies bestärkt uns darin, uns weiterhin für die Impfung aller Niedergelassenen einzusetzen und darauf zu pochen, dass Ihnen und Ihren Angestellten der Impfschutz schnellstmöglich zur Verfügung steht.
Denn Sie als Niedergelassene stellen nicht nur den ersten Schutzwall in der Corona-Pandemie dar. Sie stellen daneben auch die Regelversorgung sicher. Uns ist bewusst, dass auch diejenigen, die keine Corona-Anlaufstelle sind, durch den Patientenkontakt ständig Risiken ausgesetzt sind. Wenn sich das Impfgeschehen in die Praxen verlagert, wird sich dies noch verstärken. Daher kämpfen wir weiter unermüdlich dafür, dass all unsere Mitglieder und deren Mitarbeitende den Impfschutz vorrangig erhalten. Die Priorisierung liegt jedoch absolut nicht in unseren Händen und kann auch durch uns nicht verändert werden. Wir können zwar permanent an die Verantwortlichen appellieren, sind hierbei jedoch vollkommen auf die Zuständigkeit anderer angewiesen.


Impfgeschehen muss in Praxen verlagert werden

Wir setzen uns auch dafür ein, dass das Impfgeschehen sobald als möglich in die Praxen verlagert wird. Sie kennen Ihre Patientinnen und Patienten am besten. Sie können am besten Vertrauen aufbauen und aufklären. Wir sind davon überzeugt, dass mit diesem Schritt auch die Impfbereitschaft ansteigen wird. Um dieses Ziel zu erreichen, muss es zunächst einen geeigneten Impfstoff geben, der problemlos in den Praxen gelagert und verimpft werden kann.
Ende Januar wird die Zulassung für einen vektorbasierten Impfstoff von AstraZeneca erwartet. Im Gegensatz zu den beiden bisher eingesetzten Vakzinen von BioNTech/Pfizer und Moderna soll hier eine Lagerung im Kühlschrank möglich sein. Dieses Präparat ist nach derzeitigen Erkenntnissen aber nur für Menschen bis 55 Jahre geeignet. Daher ist heute noch nicht klar, wann der Startschuss in den Praxen fallen kann.


Impfen von immobilen Menschen – Vertrag mit Ministerium

Anfang dieser Woche wurde bekannt, dass der BioNTech-Impfstoff doch transportfähig ist. Daher haben wir dem Gesundheitsministerium unverzüglich einen Vertragsentwurf zukommen lassen, der erlaubt, dass die Vertragsärztinnen und -ärzte ihre immobilen, über 80-jährigen Patientinnen und Patienten zu Hause impfen. Die Vertragsärztinnen und -ärzte sind bereits jetzt aufgerufen, eine Liste der entsprechend impfwilligen Patientinnen und Patienten zu erstellen.  Sobald der Vertrag geschlossen ist, informieren wir Sie über den genauen Prozessablauf. Wann die Impfungen auf diesem Weg erfolgen können, ist von der Verfügbarkeit der Impfstoffe in den Impfzentren abhängig.

Verordnung von Krankentransporten in ein Impfzentrum

Neue Informationen gibt es auch zur Verordnung von Krankentransporten in ein Impfzentrum. Hier hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) eine Empfehlung an die Krankenkassen gegeben. Sie besagt, dass Vertragsärztinnen und -ärzte die Beförderung verordnen dürfen, sobald die Voraussetzungen analog der Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung erfüllt sind.
Die Publikation des GKV-SV hat aber lediglich empfehlenden Charakter. Uns liegen keine verbindlichen Aussagen darüber vor, ob die einzelnen Krankenkassen dieser Empfehlung Folge leisten. Um Sie vor einem Regressrisiko zu schützen, bitten wir Sie daher, die Kostenübernahmeerklärung der jeweiligen Krankenkasse über Ihre Patientinnen und Patienten einzufordern.

Für Sie wie für uns gibt es derzeit in vielen Bereichen mehr Fragen als Antworten. Die Kommunikation ist aufgrund der täglichen neuen und manchmal nicht ganz verlässlichen Informationen sowie aufgrund der zahlreichen Organisationen, die involviert sind, alles andere als einfach. Wir können verstehen, dass Sie so schnell wie möglich mehr zu einem Thema wissen möchten, sobald dieses in den Medien aufkommt. Uns ist es jedoch wichtig, Ihnen gesicherte Informationen zu geben. Diese zu erhalten dauert gerade in der jetzigen Situation manchmal den einen oder anderen Tag länger.
Seien Sie jedoch versichert, dass wir Sie, sobald wir Näheres wissen, stets umgehend informieren. Wir tauschen uns täglich mit dem Gesundheitsministerium und den weiteren beteiligten Akteurinnen und Akteuren aus und bringen unsere und damit Ihre Standpunkte in die Runde ein.

Nutzen Sie gerne auch unsere Website, um sich auf dem Laufenden zu halten.


Freundliche Grüße

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz

Dr. Peter Heinz
Dr. Andreas Bartels
Peter Andreas Staub



 

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25. April 2024