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Konkretisierende Informationen zu COVID-19-Impfungen in Pflegeeinrichtungen

In der KV INFO 60 2020 vom 28. Dezember 2020 haben wir Sie über der Eigenorganisation von Impfungen in Pflegeeinrichtungen informiert. Das Konzept der Eigenorganisation bleibt bis auf einen Punkt gleich. Wir möchten Ihnen den Prozessablauf jedoch noch einmal konkreter darstellen.

Sollten Sie als Hausärztin oder Hausarzt Pflegeeinrichtungen betreuen und Interesse daran haben, dort Impfungen durchzuführen, gilt folgender Ablauf:

  • Die Pflegeeinrichtung stimmt sich mit einer Hausarztpraxis ab, ob die Hausärztin oder der Hausarzt die Impfungen im Heim durchführen möchte, und zu welchen Terminen die Hausärztin oder der Hausarzt zur Verfügung steht.
  • Ebenso kann die Pflegeeinrichtung sich mit einer Apothekerin oder einem Apotheker zu deren oder dessen Verfügbarkeit zur Aufbereitung des Impfstoffs in der Pflegeeinrichtung an den Impftagen absprechen.
  • Die Pflegeeinrichtungen registrieren sich auf der Website der Stelle Impfdokumentation, die das Land beim Aufbau und Betrieb der technischen Infrastruktur für die Terminvergabe und Dokumentation der Corona-Impfungen unterstützt. Die Einrichtungen fragen ab, wer bei ihnen geimpft werden möchte, und melden die Ergebnisse an die Stelle Impfdokumentation. Über diesen Weg können auch Sie als impfende Ärztin oder impfender Arzt für sich und ihre MFA, die mit Ihnen die Impfaktion in der Pflegeeinrichtung durchführt, für die Impfung berücksichtigt werden. Geben Sie dazu der Einrichtungsleitung Bescheid.
  • Die Stelle Impfdokumentation erstellt personalisierte Bögen, die zur Impfdokumentation erforderlich sind, und sendet diese an die Pflegeeinrichtung.
  • Die Pflegeeinrichtung trifft die Vorbereitungen (Unterschriften auf dem Aufklärungsbogen einholen, Dokumentation Vorerkrankungen, Arzneimittel, Kontraindikationen auf dem Laufzettel etc.).
  • Die Stelle Impfdokumentation informiert das DRK über die damit hergestellte Impfbereitschaft der Pflegeeinrichtung.
  • Das DRK nimmt Kontakt zur Pflegeeinrichtung auf und fragt final ab, ob die Impfaktion mit einer Hausärztin bzw. einem Hausarzt in Eigenorganisation stattfindet oder ein mobiles Impfteam beauftragt werden soll, und legt die entsprechenden Termine zusammen mit der Pflegeeinrichtung fest.
  • Das DRK stellt der Pflegeeinrichtung die erforderliche Impfstoffmenge an beiden Impfterminen zur Verfügung.

Anders als in der Darstellung vom 28. Dezember 2020 nehmen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte nicht Kontakt zum DRK auf. Dies macht die Stelle Impfdokumentation.
Die Pflegeeinrichtungen wurden über den Prozessablauf ebenfalls noch einmal konkret informiert.

 

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28. März 2024