Neue Serviceangebote der KBV zur Heilmittelrichtlinie
Ob Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie: Ab 1. Januar wird die Verordnung von Heilmitteln bundesweit vereinfacht. Zur Unterstützung für Praxen stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt erste Serviceangebote bereit.
Die KBV-Serviceangebote sollen Ärztinnen und Ärzten helfen, sich schnell und praxisnah mit den Neuerungen vertraut zu machen. Geplant sind außerdem zwei zertifizierte Fortbildungen. Die Angebote nachfolgend im Überblick:
PraxisWissen "Heilmittel" – Die Broschüre stellt die wichtigsten Neuerungen anschaulich und praxisnah vor, bietet Hinweise zur Verordnung und Praxisbeispiele. Das Serviceheft liegt am 11. Dezember dem Deutschen Ärzteblatt bei und kann jetzt schon als Webversion kostenfrei abgerufen werden.
Publikation "Die Heilmittel-Richtlinie" – Darin sind die neue Richtlinie, der Heilmittelkatalog und die Diagnoselisten für den langfristigen Heilmittelbedarf und den besonderen Verordnungsbedarf enthalten. Die Webversion steht ebenfalls im Internet zum Abruf bereit.
Themenseite im Internet – Alle wichtigen Informationen und Serviceangebote sind auf der KBV-Themenseite „Heilmittel“ im Internet zu finden. Dort ist auch ein Ansichtsexemplar des neuen Verordnungsformulars abrufbar: www.kbv.de / Service für die Praxis / Verordnungen / Heilmittel
Außerdem geplant:
Fortbildungen – Die KBV hat zwei zertifizierte Online-Fortbildungen konzipiert: "Heilmittel: Grundsätze und Rahmenbedingungen" sowie "Anwendung der Heilmittel-Richtlinie2. Bei erfolgreicher Teilnahme gibt es jeweils drei CME-Punkte. Die beiden Fortbildungen stehen im Fortbildungsportal der KBV bereit. Hierfür ist ein Anschluss an das Sichere Netz oder an die Telematik-Infrastruktur erforderlich.
Katalog in der App – Voraussichtlich ab 1. Januar 2021 wird der neue Heilmittelkatalog in der App KBV2GO! enthalten sein und ist damit jederzeit mobil abrufbar. Nach dem Herunterladen der App kann der Heilmittelkatalog dort angeklickt und genutzt werden. Er bietet auch eine komfortable Suchfunktion.
Auch Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten können die Serviceangebote zur neuen Heilmittel-Richtlinie nutzen. Denn auch sie dürfen ihren Patientinnen und Patienten ab Januar bestimmte Heilmittel verordnen. Konkret betrifft dies die Ergotherapie.
Mehr dazu in der KBV-Praxisinfo "Psychotherapeuten können ab Januar 2021 Ergotherapie verordnen"