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Aufruf zur frewilligen Teilnahme an asymptomatischen COVID-19-Tests

Das COVID-19-Pandemiegeschehen war in jüngster Zeit von regionalen Ausbrüchen bzw. Hot-Spots geprägt. Daher setzt das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium zur Bekämpfung vermehrt auf asymptomatische Testungen. Die KV RLP ruft alle ärztlichen Mitglieder dazu auf, bei den Tests zu unterstützen.

Damit alle Vertragsärztinnen und -ärzte an den Tests mitwirken können hat die KV RLP mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) eine Vereinbarung geschlossen. Diese tritt am 21. September in Kraft und ist vorläufig bis Ende dieses Jahres befristet. Die KV RLP betont, dass ärztliche Mitglieder freiwillig im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bzw. der rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter die erforderlichen Abstriche vornehmen können. Die Tests bei den asymptomatischen Personen finden vornehmlich in Schulen, Pflegeheimen sowie in Unternehmen gegen Entgelt statt.

Für jeden Abstrich beträgt die Vergütung 15 Euro. Je nach Abstrich-Ort und -Zeit können zum Beispiel weitere Pauschalen wie Besuch (25 Euro), Wegepauschale (10 Euro) oder ein Unzeitenzuschlag (50 Euro) bei Besuchen am Abend, Wochenende und Feiertagen angesetzt werden. Sämtliche Leistungen werden mit der KV RLP abgerechnet.

Damit die Gesundheitsämter schnell und unkompliziert mit Ihnen Kontakt aufnehmen können, hat die KV RLP im geschützten Mitgliederbereich ihrer Website ein Portal eingerichtet. Die Anmeldung erfolgt unter folgendem Pfad:

portal.kvrlp.kv-safenet.de --> Corona-Epidemie --> Asymptomatische Testung

Mit dem Absenden Ihrer Kontaktdaten und der präferierten Abstrichzeiten signalisieren Sie Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Durchführung von Abstrichen im Auftrag des ÖGD. Selbstverständlich können Sie Ihre Teilnahme jederzeit wieder über das Portal beenden.

Ihre eingegebenen Daten sendet das MSAGD an die Gesundheitsämter. Sollte danach ein Gesundheitsamt größeren Bedarf für Abstriche zur Testung von asymptomatischen Personen haben, kann es sich mit Ihnen in Verbindung setzen und anfragen, ob Sie den Auftrag übernehmen möchten. Falls ja, erhalten Sie den Auftrag schriftlich per E-Mail mit allen erforderlichen Angaben.

Weitere Einzelheiten der Vereinbarungen und zum Verfahren finden Sie auf der Website der KV RLP.

 

KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
25. April 2024