TSVG-Konstellation: Hausarzt-Vermittlungsfall
Hausärzte erhalten für die Vermittlung eines aus medizinischen Gründen dringend erforderlichen Behandlungstermins bei einem Facharzt einen Zuschlag. Beim Facharzt wird die Behandlung extrabudgetär vergütet (Ausnahme Labor). Dabei muss der Termin beim Facharzt muss innerhalb von vier Kalendertagen liegen, nachdem der Hausarzt die Behandlungsnotwendigkeit festgestellt hat.