AÄBD: Bereitschaftsdienst kommt nach Hause
Seit 1. Oktober 2020 ist die dritte Stufe der Bereitschaftsdienstreform in Kraft und mit ihr auch der AÄBD, der "Aufsuchende Ärztlichen Bereitschaftsdienst". Gesteuert wird das Ganze von medizinischem Fachpersonal im Patientenservice 116 117. Der Patientenservice koordiniert die Anfragen der Patienten: Termin in der nächsten Ärztlichen Bereitschaftspraxis oder kommt der Fahrdienst zum Patienten? Großes Gedränge in den Bereitschaftspraxen zu Stoßzeiten können so vermieden werden. Das bringt Vorteile für die Ärztinnen und Ärzte im Dienst und die Patienten, davon ist der Orthopäde und Leiter der Ärztlichen Bereitschaftspraxis in Bad Kreuznach, Dr. Martin Seemann, überzeugt.