Portokosten
Regelungen zeitlich befristet: bis 31. März 2021
Sofern die Zusendung eines Rezeptes und anderer Verordnungen (beispielsweise Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) sowie Überweisungen nach einer Telefonsprechstunde erforderlich ist, sind die Portokosten berechnungsfähig. Dies gilt auch für den Postversand bestimmter Hilfsmittel-Rezepte, die auf Muster 16 verordnet werden.
Der Versand eines Rezeptes und anderer Verordnungen sowie Überweisungen per Post ist nur bei Patientinnen und Patienten möglich, die bei der Ärztin/dem Arzt in Behandlung sind.
Die Versandkosten werden mit der speziellen Abrechnungsnummer 88122, die mit 90 Cent bewertet ist, abgerechnet.
Datenerhebung
Es kommt das Ersatzverfahren zur Anwendung. Es sind folgende Daten auf der Grundlage der Patientenstammdatei, der Informationen auf der eGK oder anhand der Angaben der oder des Versicherten zu erheben:
- Name, Vorname und Geburtsdatum der oder des Versicherten
- Bezeichnung der Krankenkasse
- Versichertenart (Mitglied, familienversichert, Rentnerin/Rentner und ihre Familienangehörigen)
- Postleitzahl des Wohnortes
- Krankenversichertennummer
Die Versichertenart und die Postleitzahl des Wohnortes sind als Informationen nicht auf der eGK aufgebracht und müssen daher von der Patientin bzw. vom Patienten erfragt werden, wenn keine Übernahme aus der Patientenstammdatei erfolgen kann. Bei bekannten Patienten dürfen die im Praxisverwaltungssystem gespeicherten Versichertenstammdaten genutzt werden.