AU-Bescheinigung per Telefon
Regelung zeitlich befristet: bis 31. März 2023
Hinweis
Befristet bis zum 31. März 2023 darf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen festgestellt werden.
Die telefonische Anamnese durch die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt muss im Wege der persönlichen ärztlichen Überzeugung vom Zustand der Versicherten oder des Versicherten durch eingehende telefonische Befragung erfolgen.
Auch die Ausstellung einer "Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes" (Muster 21) ist telefonisch möglich.
Abrechnung
Ausstellung
Für die Ausstellung der AU-Bescheinigung bzw. einer "Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes" (Muster 21) im Rahmen eines Telefonkontakts ist die GOP 01435 berechnungsfähig, wenn die Bestimmungen des EBM erfüllt sind.
Porto
Das Porto für den Versand der AU-Bescheinigung an die oder den Versicherten kann über die GOP 88122 (90 Cent) abgerechnet werden. Die Portoregelung gilt auch für den Versand einer "Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes" (Muster 21).