Hygiene | Coronavirus
Gefährliche Produkte in Deutschland
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht in einer Datenbank ihr bekannt gewordene Produktrückrufe, Produktwarnungen, Untersagungsverfügungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten, die in Deutschland unter anderem durch das Produktsicherheitsgesetz geregelt sind. Sie finden in dieser Datenbank beispielsweise einen deutschsprachigen Auszug aus den wöchentlichen RAPEX-Meldungen der EU-Kommission.
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Maßnahmen
Hinweise
Häufige Fragen und Antworten
Wer gehört zur Risikogruppe mit schweren Verläufen?
Obgleich schwere Verläufe auch bei Menschen ohne Vorerkrankung auftreten und auch bei jüngeren Patienten erfasst wurden, haben die folgenden Personengruppen ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe:
- ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50 bis 60 Jahre; 86 Prozent der in Deutschland an COVID-19 Verstorbenen waren 70 Jahre alt oder älter [Altersmedian: 82 Jahre])
- Raucher
- stark adipöse Menschen
- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:des Herz-Kreislauf-Systems (zum Beispiel koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
- der Lunge (zum Beispiel Asthma, chronische Bronchitis)
- Patientinnen und Patienten mit chronischen Lebererkrankungen
- Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
- Patientinnen und Patienten mit einer Krebserkrankung
- Patienten mit geschwächtem Immunsystem (zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie zum Beispiel Cortison)
(Quelle: RKI – Robert Koch-Institut / red)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt ein Merkblatt für chronisch kranke Menschen zum Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung, welches sich als Aushang im Wartezimmer oder zur Information Ihrer Patientinnen und Patienten eignet.
Merkblatt für chronisch kranke Menschen zum Coronavirus SARS-CoV-2 | BZgA
Quarantäne: Wann und für wie lange? Was gilt für Medizinpersonal?
Die Quarantäne ist wichtig. Sie dient dem eigenen Schutz und dem der Patientinnen und Patienten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) teilt Kontaktpersonen je nach Dauer und Art des Kontakts zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person in verschiedene Kategorien ein und hat Empfehlungen veröffentlicht, wie medizinisches Personal bei einer SARS-CoV-2-Exposition vorgehen soll.
Wie soll die Praxis reagieren, wenn ein vermutlich an Corona Erkrankter anruft?
Wenn ein Patient anruft, klären Sie zunächst die entsprechende Symptomatik (respiratorischer Infekt).
Abfrage der Symptome und Risikogruppe:
- hat der Patient Husten, Fieber, Kurzatmigkeit?
- hatte er in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem COVID-19-Kranken?
- ist er in einer Pflegeeinrichtung, Arztpraxis oder einem Krankenhaus tätig?
- gehört er einer Risikogruppe (Alter, Vorerkrankungen) an?
- Verlust von Geruchs-/Geschmackssinn
- klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie UND Zusammenhang mit einer Häufung von Pneumonien in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung
Begründeter Verdachtsfall:
Der Patient sollte zunächst zu Hause bleiben und möglichst keine persönlichen Kontakte zu anderen herstellen. Der Verdachtsfall ist dem zuständigen Gesundheitsamt umgehend zu melden, welches über die weitere Vorgehensweise entscheidet. Ist der Patient jedoch soweit erkrankt, dass er nicht zu Hause bleiben kann, bitte entsprechend den Rettungsdienst/Krankentransport mit dem Hinweis auf den Verdacht der Infektion informieren und den Patienten ins Krankenhaus transportieren lassen. Bitte schicken Sie die Patienten nicht ohne Indikation und unangemeldet in Krankenhausambulanzen, Notfallpraxen, Corona-Ambulanzen, Abstrichstellen und Gesundheitsämter!
Was ist beim ambulanten Management im Umgang mit SARS-COV-2-Verdachtsfällen zu beachten?
Im Falle eines begründeten Verdachts, können Patientinnen und Patienten mit leichten Symptomen und ohne Risikofaktoren in das häusliche Umfeld zurückkehren. Hier erfolgt eine ambulante Betreuung durch eine behandelnde Ärztin bzw. einen behandelnden Arzt bis zum Vorliegen der endgültigen Untersuchungsresultate zur Bestätigung oder zum Ausschluss SARS-CoV-2-Verdachtsdiagnose.
Die Betreuung der erkrankten Person umfasst den telefonischen oder persönlichen Kontakt sowie die Aufklärung der Angehörigen über:
- das korrekte Vorgehen hinsichtlich der geeigneten Hygienemaßnahmen zur Verhinderung einer möglichen Infektionsweitergabe an gesunde Angehörige und
- über das richtige Verhalten im Falle einer Zustandsverschlechterung der Patientin bzw. des Patienten bzw. eines Symptomauftretens bei Angehörigen.
Voraussetzungen für eine häusliche Unterbringung
Patientin/Patient | Umfeld | |
leichter Erkrankungsgrad | Unterbringungsmöglichkeit in einem gut belüftbaren Einzelzimmer | |
Fehlen von Risikofaktoren für Komplikationen (Immunsuppression, relevante chronische Grunderkrankungen, hohes Alter etc.) | ambulante Betreuung durch behandelnde Ärztin/behandelnden Arzt | |
Einhaltung der Verhaltensempfehlungen | Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt im Falle eines begründeten Verdachtsfalls je nach Notwendigkeit Hilfestellung durch eine gesunde Betreuungsperson ohne Risikofaktoren (siehe linksseitig) |
Welche Hygienemaßnahmen sollten bei SARS-CoV-2-Verdachtsfällen berücksichtigt werden?
Bei Verdacht auf eine schwere kontagiöse Infektion der Atemwege erhält die Patientin bzw. der Patient vom Praxispersonal einen Mund-Nasen-Schutz, sofern dessen Verwendung von ihr bzw. ihm toleriert wird. Die erkrankte Person wird direkt in das Behandlungszimmer gebracht und nimmt möglichst nicht im Wartezimmer Platz.
Bei Erregern von akuten respiratorischen Infektionen, zum Beispiel Influenzaviren oder RSV, sind zusätzlich zur Basishygiene weitere Maßnahmen erforderlich, um eine Übertragung durch Tröpfchen zu unterbinden. Diese zusätzlichen Maßnahmen beinhalten gemäß KRINKO-Empfehlung:
- Unterbringung der erkrankten Person in einem Einzelzimmer möglichst mit eigener Nasszelle, gegebenenfalls Kohortenisolierung
- Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung beim Personal, bestehend aus Schutzkittel, Einmalhandschuhen und direkt anliegendem mehrlagigem Mund-Nasen-Schutz sowie gegebenenfalls einer Schutzbrille, beim Betreten des Patientenzimmers
- Darüber hinaus sollte gemäß TRBA 250 bei Tätigkeiten, die direkt an der erkrankten Person oder in dessen Nähe ausgeführt werden, die Patientin bzw. der Patient ebenfalls einen Mund-Nasenschutz tragen, insbesondere wenn die Beschäftigten dabei Hustenstößen der erkrankten Person ausgesetzt sein können.
Sollte die erkrankte Person keinen Mund-Nasen-Schutz anlegen können oder wollen, empfiehlt es sich bei patientennahen Tätigkeiten, dass das Personal zu seinem eigenen Schutz eine FFP2-Maske trägt. Die Maßnahmen sollten nach der Feststellung des jeweiligen Erregers an die spezifischen Anforderungen angepasst werden.
Nach der Untersuchung und Behandlung wird die PSA abgelegt und der Schutzkittel (wenn kein Einmalprodukt) zur Wäsche gegeben. Es erfolgt eine hygienische Händedesinfektion von Ärztin bzw. Arzt und Praxismitarbeitenden, eine Flächendesinfektion der Hand- und Hautkontaktstellen (zum Beispiel Patientenstuhl, Untersuchungsliege, Türklinke) sowie eine Wischdesinfektion der verwendeten unkritischen Medizinprodukte (zum Beispiel Stethoskop, Blutdruckmanschette oder vergleichbare Utensilien). Die Desinfektionsmittel müssen für die jeweilige Anwendung geeignet sein.
Wie wird ein PoC-Schnelltest nach der Anwendung sachgerecht entsorgt?
Die Entsorgung der Schnelltests erfolgt nach Vorgabe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall als infektiöser Abfall. Alle Bestandteile, die mit Probematerial in Berührung gekommen sind, werden auf diese Weise entsorgt. Dabei ist es unerheblich, ob das Testergebnis positiv oder negativ ausgefallen ist.
Nutzen Sie hierfür feste Kunststoffboxen, ähnlich denen für spitze und scharfe Gegenstände. Diese müssen vor der Abholung irreversibel verschlossen und mit dem Biohazard-Symbol sowie dem Abfallschlüssel-Nr. 180103 versehen werden. Für weitere Fragen nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Abfallentsorgungsunternehmen auf.
Bestandteile der persönlichen Schutzausrüstung (wie Schutzkittel, MNS, Handschuhe etc.) bei geringfügiger Kontaminierung können über den normalen Hausmüll entsorgt werden.
Hinweis
Es dürfen ausschließlich Antigen-Tests verwendet werden, die auf der Liste des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgewiesen sind.
Weiterführende Links
- TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege | BAUA
- Antigen-Tests zum direkten Erreger-Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 | Liste | BFARM
- Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 | RKI
- Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes | LAGA
Können (mobile) Raumluftreiniger andere Hygienemaßnahmen ersetzen?
Richtig Lüften in Corona-Zeiten
AHA+L-Formel = Abstand, Hygiene, Alltagsmasken + Lüften
Generell ist das Risiko der Übertragung von SARS-CoV-2 im Nahfeld und bei längerem und engerem Kontakt am höchsten. Bei längerem Aufenthalt in zum Beispiel kleinen, schlecht oder nicht belüfteten Räumen, in denen sich viele Personen aufhalten, kann eine Übertragung durch infektiöse, kleine luftgetragene Partikel (Aerosole) auch über eine größere Distanz als 1, 5 Meter erfolgen. Ein wichtiger Beitrag zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion ist daher nach wie vor das regelmäßige und fachgerechte Lüften von Innenräumen.
Die natürlich-freie Lüftung steht an erster Stelle. Genutzte Räume sollten alle 20 Minuten für mindestens 5 – 10 Minuten gelüftet werden. Dabei ist die Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern und am besten auch mit zusätzlich weit geöffneten Türen am effektivsten.
Gegenwärtig werden als Alternative unterschiedlichste (mobile) Lüftungsgeräte angeboten, die eine Reinigung bzw. eine Desinfektion der Raumluft erreichen sollen. Durch den Einsatz dieser Geräte soll eine Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen verhindert werden. Bitte informieren Sie sich vor einer Anschaffung eines solchen Gerätes ausgiebig.
Hinweis
Selbst eine effiziente Reduzierung von Aerosolen in der Raumluft kann das Risiko einer Übertragung im Nahfeld bei einem Abstand von weniger 1,5 Metern nicht effektiv verringern.
Weiterführende Links
Desinfektion
Häufige Fragen und Antworten
Welche Mittel sind geeignet bei Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)?
Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren), "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" anzuwenden. Informationen zur Desinfektion bei Viren sind in der entsprechenden Stellungnahme des Arbeitskreises Viruzidie beim RKI enthalten. Geeignete Mittel enthalten die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) und die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste). Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI-Liste heranzuziehen.
Können Händedesinfektionsmittel auch als Rezeptur über die Apotheke angefordert werden?
Ja, wir empfehlen, sich hierzu mit Ihrer Apotheke vor Ort abzusprechen.
Händedesinfektionsmittel müssen sporenfrei abgefüllt werden. In einigen Apotheken gibt es die entsprechende baulichen und materiellen Ausstattung dafür (in den Arztpraxen in der Regel nicht).
Die WHO hat beispielsweise eine Rezeptur mit viruzider Wirkung veröffentlicht, die in der Apotheke hergestellt werden kann:
- Isopropyl alcohol 99.8 Prozent: 751 Milliliter
- Wasserstoffperoxid 3 Prozent: 42 Milliliter
- Glycerol 98 Prozent: 14,5 Milliliter
- Aqua dest ad 1 Liter
Die Allgemeinverfügung der Bundesstelle für Chemikalien gilt für die Herstellung und das Inverkehrbringen durch Apotheken und die pharmazeutische Industrie in Deutschland zur Verwendung durch die breite Öffentlichkeit der oben genannten, von der WHO empfohlenen Formulierung eines Mittels zur Händedesinfektion.
Zudem gilt sie für:
- 2-Propanol-Wasser-Gemisch 70 Prozent (V/V)
Die Ausnahmeregelung gilt befristet bis zum 31. August 2020. Sie kann jederzeit durch die Bundesstelle für Chemikalien widerrufen werden.
Die Kosten für Händedesinfektionsmittel sind nach wie vor mit den allgemeinen Praxiskosten abgegolten. Die Rezeptur kann somit weder als Sprechstundenbedarf verordnet werden noch als Materialkosten abgerechnet werden.
Schutzausrüstung
Empfehlungen
- Mögliche Maßnahmen zum Ressourcen-schonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang mit der neuartigen Coronavirus-Erkrankung COVID-19 | RKI
- Empfehlung organisatorischer Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS-CoV-2, sowie zumressourcenschonenden Einsatz von Schutzausrüstung | BMAS