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ASV | Häufige Fragen

WebA – einfach abrechnen mit der KV RLP

Schnell, einfach, transparent: Mit WebA, der webbasierten Abrechnungssoftware der KV RLP, erledigen Sie Ihre Abrechnung komfortabel innerhalb kürzester Zeit und von jedem Ort aus. Nutzen Sie WebA, um Hybrid-DRG- und ab Oktober 2025 auch ASV-Leistungen abzurechnen. Sie bleiben dabei flexibel und behalten den Überblick.

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Abrechnungseingabe und Übermittlung

Sie können Ihre Abrechnungsdaten manuell in der Abrechnungsmaske erfassen. 

Zusätzlich bietet WebA die Möglichkeit des Uploads einer .CON.XKM-Datei. Die Datei kann Abrechnungsfälle der regulären Quartalsabrechnung enthalten. Diese Fälle werden abgesplittet und ausschließlich die relevanten ASV-Leistungen in WebA importiert. Der Import der Daten erfolgt am nächsten Werktag.

Eine Annahme Ihrer ASV-Abrechnung über den Mitgliederbereich gemeinsam mit Ihrer Quartalsabrechnung ist nicht möglich.
 

Die Übermittlung ist vom 1. bis einschließlich 15. des ersten Monats eines Quartals möglich. In diesem Zeitraum können Sie Ihre Abrechnungsfälle final an die KV RLP übermitteln. Die Datenlieferung an die Krankenkassen erfolgt zwei Werktage später.

Unvollständige Fälle können unter dem Status “Offen” gespeichert und bis zur finalen Übermittlung beliebig oft korrigiert oder angepasst werden.

Vorprüfung

Mithilfe der Vorprüfung können Sie Ihre Abrechnungsdaten vor Abgabe überprüfen und im Fall einer Fehlermeldung umgehend eine Korrektur vornehmen.

Sollten in einem Abrechnungsfall Fehler enthalten sein, werden diese Fälle mit einer entsprechenden Markierung in der Abrechnungsübersicht gekennzeichnet. Im geöffneten Fall werden die entsprechenden Fehlertexte angezeigt. Zusätzlich können Sie sich eine Fehlerliste im Excel-Format exportieren.

Mit der Umstellung der Abrechnung auf die WebA entfällt der Arztbrief für die ASV-Leistungen vollständig. Sie können alle abgerechneten Leistungen in der WebA einsehen.

So lange sich ein Fall im Status “Offen” befinde, können in diesem Fall Korrekturen vorgenommen werden.

Sollte eine korrigierte .CON.XKM-Datei hochgeladen werden, werden alle Abrechnungsfälle der vorherigen Datei gelöscht. Bitte achten Sie daher darauf, dass in der Korrekturdatei auch die Fälle enthalten sind, die zuvor als korrekt markiert waren.

Die Nutzung der Vorprüfung ist jederzeit möglich.

Inhalt

Das IK der KV RLP zur Abrechnung von ASV-Leistungen lautet: 206517837

Nein, es werden keine Pauschalen von Seiten der KV RLP zugesetzt.

Für die Abrechnung von 88er-Leistungen des Abschnitts 2 (zum Beispiel der GOP 88500) geben Sie in WebA die entsprechende Pseudoziffer in Ihrem Abrechnungsfall im Feld “GOP” ein. Zusätzlich müssen die GOÄ-Nummer der erbrachten Leistung im Feld “GOÄ” und der Betrag in Euro im Feld “Preis” hinterlegt werden.

Bei der Übermittlung einer .CON.XKM-Datei muss die Pseudo-GOP in der Feldkennung 5001, die GOÄ in der Feldkennung 5011 und der Preis in Cent in der Feldkennung 5012 erfasst werden.

Diese Regelung gilt nicht für Leistungen beginnend mit 86 (zum Beispiel die GOP 86512). Hier wird in WebA automatisch der Preis ermittelt.

Abrechnungsberechtigte

Alle Mitglieder der KV RLP, die ein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmender Leistungserbringer gemäß § 2 Satz 1 Alt. 1 ASV-RL sind. 

Für zugelassene Krankenhäuser gemäß § 108 SGB V kann keine Abrechnungsmöglichkeit über die KV RLP angeboten werden.

Vergütung

Die Zahlung erfolgt in einem wöchentlichen Rhythmus, nachdem die KV RLP die angeforderte Vergütung von den Krankenkassen und gegebenenfalls anderen Kostenträgern erhalten hat. Abschlags- oder Vorauszahlungen sind ausgeschlossen.

Kontakt

WochentagUhrzeit
MODIMIDO 7:30 – 17 Uhr
FR 7:30 – 15 Uhr

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