Versorgungsqualität
Als KV RLP sichern wir in Rheinland-Pfalz die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung. Viele Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn ganz spezielle Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen sind.
In der Regel sind besondere, weitreichende Kenntnisse und Fähigkeiten oder eine gewisse Praxisausstattung vorgeschrieben.
Für zahlreiche Leistungen benötigt die Vertragsärztin, der Vertragsarzt, die Vertragspsychotherapeutin oder der Vertragspsychotherapeut in Rheinland-Pfalz daher eine Genehmigung von uns, der KV RLP. Wir prüfen, ob sie oder er alle notwendigen Qualifikationen in Form von Zeugnissen und Bescheinigungen vorweisen kann. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Genehmigung erteilt.
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Maßnahmen
Um die Leistung langfristig ausführen zu dürfen, muss die Qualifikation regelmäßig zum Beispiel durch Fortbildungen oder eine Mindestanzahl an Untersuchungen bzw. Behandlungen nachgewiesen werden.
Über diese Maßnahmen der Qualitätssicherung hinaus stellen wir als KV RLP durch Stichprobenprüfungen kontinuierlich sicher, dass die Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz medizinische Leistungen auf gleichbleibend hohem Niveau erhalten.
Auch die Qualitätszirkel sind ein wirksames Instrument der Qualitätssicherung. In Qualitätszirkeln schließen sich Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zusammen, um sich regelmäßig in kleinem Kreis über fachspezifische Themen auszutauschen und ihre Arbeits- und Handlungsweisen zu diskutieren.
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Qualität in Rheinland-Pfalz
Mit allen diesen Maßnahmen garantieren wir, dass jede Patientin und jeder Patient in Rheinland-Pfalz rund um die Uhr auf gleichbleibend hohem Qualitätsniveau durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten versorgt wird.