18. Januar 2023
Wirtschaftlichkeitsprüfung: Entlastung für Ärztinnen und Ärzte
Neues Verfahren
Günstigere Medikamentenpreise aufgrund von Rabattverträgen mit Pharmaunternehmen sollen bei Auffälligkeitsprüfungen künftig schon in der Vorabprüfung berücksichtigt werden. Auf das neue Verfahren haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt und die Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen zu Jahresbeginn angepasst.