Weitere Psychotherapeutinnen für das Ahrtal
Kinder und Jugendliche bekommen zusätzliche Hilfe
Kinder und Jugendliche haben nach den verheerenden Schäden durch die Flut im Ahrtal im Juli 2021 psychisch besonders zu leiden. Um den akuten Versorgungsbedarf langfristig zu decken, werden sich in der Region zwei weitere Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen in eigener Praxis niederlassen. Der unabhängige Zulassungsausschuss hat ihre Anträge in seiner gestrigen Sitzung genehmigt.
Lichtblick für Eltern und Kinder im Ahrtal: Der Zulassungsausschuss hat gestern die Niederlassung zweier Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen genehmigt: Kathrin Ackermann und Birgit Zalfen werden zukünftig in der vom Hochwasser betroffenen Region praktizieren. Die KV RLP und die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz unterstützen die beiden Zulassungsanträge.
Bei der Entscheidung am Mittwoch erhielt die 46-jährige Birgit Zalfen einen vollen Versorgungsauftrag in Remagen – das entspricht einem vollen Psychotherapeutensitz. Seit Januar 2017 praktiziert sie in der sozialpsychiatrischen Praxis Villa Rolandseck von Dr. Beate Kröber in Remagen-Rolandseck. Zalfen hat einen Kurs zur Traumatherapie absolviert und lässt sich aktuell in der Durchführung von Gruppenpsychotherapien ausbilden.
Kathrin Ackermann aus Bad Neuenahr-Ahrweiler erhielt einen hälftigen Versorgungsauftrag (das entspricht einem halben Psychotherapeutensitz). Die 36-Jährige ist seit dem 1. Juli 2021 in der psychotherapeutischen Praxis Ackermann-Rick auf Basis eines Jobsharings angestellt. Ihr Behandlungsangebot umfasst die Psychotherapie basierend auf dem Verfahren der kognitiven Verhaltenstherapie.
Um die gesamte Bevölkerung im Ahrtal psychotherapeutisch besser zu versorgen, ermächtigte der Zulassungsausschuss auch die Psychologische Psychotherapeutin Edith Selbach für die Erwachsenen-Behandlung. Ihr Praxissitz befindet sich in der psychiatrischen Praxis von Dr. Anette Korte in Adenau. Diese Ermächtigung ist auf zwei Jahre bis Ende März 2024 befristet.
Fünf weitere psychotherapeutische Sitze bereits im Januar genehmigt
Bereits im Januar hatte der Zulassungsausschuss auf dem Weg des sogenannten Sonderbedarfs fünf Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Teilversorgungsaufträgen für das Ahrtal zugelassen. Die überwältigend hohe Nachfrage nach den Therapieplätzen zeigt, wie notwendig und richtig die Entscheidung war.
Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV RLP und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, begrüßt die gestrige Entscheidung des Zulassungsausschusses: "Durch das Hochwasser wurde sehr viel Infrastruktur zerstört. Auch die dort wohnenden Kinder und Jugendlichen werden langfristig mit psychischen Folgen wie akuten Belastungsreaktionen und Depressionen zu kämpfen haben. Die nun möglichen zusätzlichen Therapieangebote werden hoffentlich spürbare Entlastung bringen. Inwieweit wir bei weiterem Bedarf nachsteuern müssen, wird sich zeigen. Wir sind den Krankenkassen sehr dankbar, dass sie sich ihrer Verantwortung auf diesem Gebiet nicht entzogen haben."
Sonderbedarfsregelung ermöglicht neue Therapieangebote
Seit der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal gibt es dort einen erhöhten Bedarf an zusätzlichen ambulanten (Trauma-)Psychotherapieangeboten vor allem für Kinder und Jugendliche. Nach der vom Gesetzgeber vorgegebenen Bedarfsplanung für den ambulanten Sektor ist der dortige Planungsbereich für die psychotherapeutische Fachgruppe eigentlich gesperrt. Das heißt, es sind prinzipiell keine zusätzlichen Niederlassungen möglich. Der Zulassungsausschuss genehmigte die Anträge im Rahmen des sogenannten Sonderbedarfs. Auf diesen wird zurückgegriffen, wenn der Versorgungsbedarf dauerhaft erscheint.
Hintergrundinformationen zum Zulassungsausschuss
Der Zulassungsausschuss ist ein unabhängiges Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Er setzt sich aus sechs Mitgliedern paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusammen. In Angelegenheiten von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie von überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten wird die Hälfte der Ärzteschaft durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ersetzt.
Wichtigste Aufgabe des Zulassungsausschusses, der in der Regel zweimal pro Monat tagt, ist es, Entscheidungen über die Zulassung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten bzw. Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten zu treffen. Weiterhin beschließt das Gremium über die Ermächtigung von (Krankenhaus-)Ärztinnen und Ärzten bzw. Institutionen, die Anstellung von ärztlichen und psychotherapeutischen Mitgliedern und die Verlegung von Praxissitzen.