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20. Mai 2022

Vergütungspauschale jetzt auch bei vorläufig aufgenommenen Gesundheits-Apps

Zusätzliche ärztliche und psychotherapeutische Leistungen werden honoriert

Für erstattungsfähige Gesundheits-Apps, die vorläufig in das BfArM-Verzeichnis aufgenommen werden, gibt es seit 1. Mai eine neue Vergütungspauschale. Damit werden zusätzliche ärztliche und psychotherapeutische Leistungen honoriert, die bei der Anwendung einiger digitalen Gesundheitsanwendungen erforderlich sind.

Die neue Pauschale 86700 (7,12 Euro) vergütet die ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Verlaufskontrolle und Auswertung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) erforderlich sind. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Pauschale 86700 für Verlaufskontrolle und Auswertung

Die Pauschale kann pro DiGA bis zu zweimal im Krankheitsfall (=Jahr) abgerechnet werden, allerdings nicht neben der Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 (18 Punkte) für das Ausstellen der Erstverordnung derselben DiGA. Die Erstverordnung ist bis zum 31. Dezember 2022 für alle DiGA berechnungsfähig – für vorläufig und für dauerhaft aufgenommene digitale Gesundheitsanwendungen.

Eigene Pauschale für Kinder und Jugendliche

Neu ist außerdem, dass nunmehr auch Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte eine Vergütung für die Verordnung von Gesundheits-Apps erhalten. Bisher wurden drei DiGA für 12- bis 17-Jährige vorläufig zur Erprobung in das BfArM-Verzeichnis aufgenommen (Mawendo, compagnion patella und Rehappy).

Die Abrechnung der Erstverordnung für Kinder und Jugendliche erfolgt über eine gesonderte Pauschale 86701 (2 Euro), die grundsätzlich der GOP 01470 entspricht. Sie ist ebenso bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Bei den DiGA Mawendo und compagnion patella, die bei Erkrankungen der Kniescheibe unterstützend eingesetzt werden können, ist nach Festlegung des BfArM eine Verlaufskontrolle durch die Ärztin bzw. den Arzt nötig. Somit können Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte hier die neue Pauschale 86700 für die Verlaufskontrolle und Auswertung abrechnen.

Neue GOP für dauerhaft aufgenommene DiGA

Darüber hinaus wird für die DiGA Vivira, die dauerhaft im BfArM-Verzeichnis aufgenommen wurde und bei einer Osteochondrose der Wirbelsäule verordnet werden kann, eine neue GOP in den EBM aufgenommen. Die GOP 01472 (64 Punkte/7,21 Euro) kann ab 1. Juli für die Verlaufskontrolle und Auswertung von Hausärztinnen und Hausärzten, Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt, Orthopädinnen und Orthopäden sowie Fachärztinnen und Fachärzten für Chirurgie abgerechnet werden.

Versicherte haben Anspruch

Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen. Dabei handelt es sich um Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Diese sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Welche Anwendungen das genau sind, legt das BfArM im DiGA-Verzeichnis fest.

KV RLP sieht gravierende Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot

Aus medizinischer und psychotherapeutischer Sicht kritisiert Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV RLP, dass DiGA praktisch ohne Nachweis ihrer Wirksamkeit durch ein Fast-Track-Verfahren ins System der gesetzlichen Krankenverischerungen zugelassen werden und ihren Nutzen – oder sogar ihre Schädlichkeit – für die Versorgung erst mit der Anwendung an der Patientin bzw. am Patienten belegen müssen. "Die nicht ausreichende Nutzen- und Sicherheitsbewertung und auch die Möglichkeit der Hersteller, den Preis der DiGA für die Krankenkassen verpflichtend festzulegen, stellen gravierende Verstöße gegen das sonst so hoch gehaltende Wirtschaftlichkeitsgebot dar", so Peter Andreas Staub.

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