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27. Juli 2022

Vergütung für Konnektortausch festgelegt

Ärzte- und Psychotherapeutenschaft kritisiert Schiedsspruch

Ab Herbst dieses Jahres müssen die ersten Konnektoren der Telematik-Infrastruktur (TI) ausgetauscht werden. Jede Praxis bekommt pauschal 2.300 Euro, um den Konnektor, der die Praxissoftware mit dem Internet verbindet, austauschen zu lassen. Diese Entscheidung des Bundesschiedsamts für die vertragsärztliche Versorgung stößt auf viel Kritik in der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft.

Voraussetzung für den Tausch ist, dass die Laufzeit des Sicherheitszertifikats im Konnektor nur noch sechs Monate oder weniger beträgt. Dadurch steht bei einigen Konnektoren der Tausch zeitnah an, während andere noch ein oder mehrere Jahre betrieben werden können.

Hinzu kommen weitere Pauschalen, unter anderem für ein ebenfalls notwendiges Update, das die Nutzung der elektronischen Patientenakte ermöglicht. Insgesamt summieren sich die Ausgaben, die nun zusätzlich zur regulären Vergütung festgesetzt wurden, für alle Niedergelassenen auf knapp 400 Millionen Euro.

Vorangegangen waren Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband, die jedoch ohne Ergebnis blieben. Da keine Einigung erzielt werden konnte, wurde das Schiedsamt angerufen.

Der Vorstand der KV RLP zeigt sich enttäuscht von der Entscheidung des Bundesschiedsamts. "Es ist vollkommen unverständlich, dass Praxen für fehlerhafte Entwicklungen in der Telematik, die sie nicht zu verantworten haben, auch noch draufzahlen müssen. Der nun geplante Konnektortausch produziert hohe Kosten für alle Beteiligten und behindert die gewohnten Praxisabläufe. Die geplanten Ausgaben von 400 Millionen Euro ließen sich an anderer Stelle im Gesundheitswesen besser investieren", so KV RLP-Vorstandsmitglied Peter Andreas Staub.

KBV lehnt Schiedsspruch ab und verlangt von gematik Aufklärung

Die KBV hat gegen den Beschluss des Schiedsamts zum Konnektortausch gestimmt. "Unsere Forderung bleibt eindeutig: Die ärztlich und psychotherapeutisch Niedergelassenen dürfen nicht auf den Kosten für Dinge sitzen bleiben, die sie nicht zu verantworten haben. Der nun vom Bundesschiedsamt festgelegte Betrag von 2.300 Euro pro Praxis wird jedenfalls nicht ausreichen, um die seitens des ersten Anbieters aufgerufenen Kosten zu decken. Deshalb konnten und wollten wir da nicht mitgehen", erklärte Dr. Thomas Kriedel, KBV-Vorstandsmitglied, auch im Namen seiner Vorstandskollegen Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister. "Zudem verlangen wir von der gematik rasche Aufklärung über mögliche neue Sachverhalte und Optionen, die den teuren Austausch vieler Geräte vielleicht sogar nicht zwingend notwendig machen."

Die Gesellschafterversammlung der gematik hatte Ende Februar den Austausch der Konnektoren beschlossen. Basis des Beschlusses war die Aussage der gematik, dass es nach Rücksprache mit den Herstellern und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) keine Möglichkeit gebe, dass der Konnektor bis zum Übergang in die TI 2.0 betriebsfähig bleibe und bis dahin nicht noch einmal ausgetauscht werden müsste.

Vor dem Hintergrund neuerer Hinweise, dass dies doch möglich sei und damit auf einen Austausch verzichtet werden könnte, sagte Kriedel: "Wir werden in der gematik auf eine neue Bewertung drängen." Dies müsse in enger Abstimmung mit dem BSI erfolgen, denn, so Kriedel, "das muss auch sicher sein. Wir können kein Risiko für die Praxen eingehen."

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