Serviceheft zu Verordnungen in Psychotherapiepraxen neu aufgelegt
Exemplar kann kostenlos heruntergeladen werden
Immer mehr Leistungen können auch in Psychotherapiepraxen verordnet werden – egal ob Ergotherapie, medizinische Reha oder psychiatrische häusliche Krankenpflege. Die KBV hat jetzt ihre Broschüre "Verordnungen in Psychotherapiepraxen" neu aufgelegt.
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können seit einigen Jahren Soziotherapie, medizinische Reha, Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderung verordnen. Hinzu kamen 2021 Ergotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP). "Insgesamt haben sich durch die zahlreichen Befugniserweiterungen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die wir für unsere Praxen erreichen konnten, die Behandlungsmöglichkeiten noch einmal deutlich vergrößert, denn früher durften diese Leistungen ausschließlich ärztlich veranlasst werden", so Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV RLP.
Hinweise zur Verordnung
In dem Serviceheft "Verordnungen in Psychotherapiepraxen" werden die wichtigsten Regeln und Grundlagen der Verordnung vorgestellt. Jeder Leistungsbereich, egal ob Ergotherapie, pHKP oder Soziotherapie wird näher vorgestellt: Was gehört dazu? Welche Indikationen müssen vorliegen? Wie ist das Formular auszufüllen?
Auf 20 Seiten sind die wichtigsten Informationen grafisch anschaulich aufbereitet. Zwar gelten generell dieselben Vorgaben wie für Vertragsarztpraxen und es werden beispielsweise die gleichen Formulare zur Verordnung verwendet. Es gibt jedoch auch Unterschiede, die in dem Heft erläutert werden, vor allem beim Indikationsspektrum.
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Das Serviceheft "Verordnungen in Psychotherapiepraxen" aus der Reihe PraxisWissen können Praxen kostenlos herunterladen oder über die Warenkorb-Funktion als gedrucktes Exemplar bei der KBV bestellen.