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24. Oktober 2023

Schließung vieler Ärztlicher Bereitschaftspraxen droht

BSG-Urteil: Poolärztinnen und -ärzte sozialversicherungspflichtig

Mit Unverständnis und Enttäuschung hat der Vorstand der KV RLP auf das heutige Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) reagiert, wonach freiberuflich tätige Poolärztinnen und -ärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Dies werde gravierende Konsequenzen für die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten haben. Durch die Gerichtsentscheidung drohen Schließungen von Ärztlichen Bereitschaftspraxen (ÄBP) und eingeschränkte Öffnungszeiten.

Von dem Urteil sind in Rheinland-Pfalz aktuell 427 Poolärztinnen und -ärzte betroffen, die sich neben ihren niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen im ÄBD engagieren. Das entspricht etwa einem Drittel aller im ÄBD arbeitenden Ärztinnen und Ärzte, die mehr als die Hälfte der anfallenden Dienste leisten. Im Juni dieses Jahres hatte die KV RLP eine landesweite Umfrage durchgeführt, wonach fast 90 Prozent der Poolärztinnen und -ärzte angegeben hatten, im Falle der Einführung einer Sozialversicherungspflicht nicht mehr für den ÄBD zur Verfügung zu stehen.

Der Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Dr. Peter Heinz, befürchtet, dass in Rheinland-Pfalz künftig rund 60 Prozent der geleisteten Dienste wegfallen könnten. Kleinere ÄBP werden voraussichtlich schließen und die Öffnungszeiten in zahlreichen ÄBP stark eingeschränkt werden müssen. "Wovor die Kassenärztlichen Vereinigungen die Politik mehrfach in persönlichen Gesprächen und auch schriftlich eindringlich gewarnt haben, tritt jetzt leider ein. Es ist völlig unverständlich, warum die verantwortlichen Ministerien unsere Hinweise bisher vom Tisch gewischt haben. Statt dringend nötige Reformen in der ambulanten Versorgung auf den Weg zu bringen, schwächt die Politik die Strukturen weiter", sagt Dr. Heinz.

Seit Mai liegt zudem eine Bundesratsinitiative vor, die eine Ausnahme zur Sozialversicherungspflicht für Ärztinnen und Ärzte im ÄBD analog der Regelung für die Ärztinnen und Ärzte im Rettungsdienst vorsieht. Die jetzt notwendigerweise zu ergreifenden Maßnahmen, nämlich Reduzierung von Dienstzeiten und Schließungen von ÄBP, wären durchaus vermeidbar gewesen: "Die Folgen dieser ignoranten Gesundheitspolitik, die Realitäten völlig verkennt, werden letztlich leider die Patientinnen und Patienten ausbaden müssen", bedauert Dr. Heinz.

Über die personelle Neuorganisation im ÄBD wird die KV RLP in den kommenden Wochen intern beraten und die Öffentlichkeit zeitnah über mögliche Änderungen bei den Öffnungszeiten in den ÄBP informieren. "Es liegt nun ausschließlich in der Hand des Gesetzgebers, die durch dieses Urteil drohenden negativen Folgen für die Patientenversorgung abzuwenden", so Dr. Heinz.

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