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13. Mai 2022

Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW für Praxen aktualisiert

Hilfe zur Erfüllung von COVID-19-Arbeitsschutzspflichten

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für ärztliche und zahnärztliche Praxen an die aktuelle gesetzliche Lage angepasst.

Der Arbeitsschutzstandard der BGW bietet für Unternehmerinnen und Unternehmer eine branchenspezifische Hilfe zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten im Hinblick auf das Coronavirus.

In dem Informationsblatt hebt die BGW folgende Punkte hervor:

  • Basismaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts: Dazu gehören zum Beispiel Schutzmaßnahmen im Anmeldebereich wie Hinweisschilder und Bodenmarkierungen sowie das Anbringen transparenter Abtrennungen zwischen den Beschäftigten und Patientinnen und Patienten. Unnötige Kontakte sollten auch in Sanitär- und Pausenräumen vermieden werden.

  • Die Beschäftigten sollen zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen aufgeklärt und informiert werden. Außerdem ist es den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.

  • Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 28b IfSG) wie die 3G-Regelung oder die Homeoffice-Pflicht fallen weg. Allerdings empfiehlt die BGW, dass Beschäftigte im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten zu Hause arbeiten können. Um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren, sollten Besprechungen oder Personalschulungen nur unter Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Die aktuellen länderspezifischen Bestimmungen im Umgang mit COVID-19 sind auf der Corona-Website des Landes Rheinland-Pfalz zu finden.

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