Direkt zum Inhalt

8. September 2022

Neue BA.1-Impfstoffe für die Auffrischimpfungen

Grünes Licht von EMA

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat am 1. September die Impfstoffe Comirnaty Original/Omikron BA.1 von BioNTech/Pfizer und Spikevax Original/Omikron BA.1 zur Anwendung in Europa zugelassen. Bis zum 6. September konnten erstmals die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Auffrischimpfungen bestellt werden. Die Auslieferung für die Erstbestellung soll spätestens bis zum 12. September erfolgen.

Übersicht zu den auf Omikron BA.1 angepassten bivalenten Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna

  • Zulassung: Mit Comirnaty Original/BA.1 von BioNTech/Pfizer und Spikevax Original/Omikron BA.1 stehen die ersten an Omikron angepassten Vakzine in Europa zur Anwendung bereit.

  • Bivalent: Die Impfstoffe bestehen aus zwei Komponenten: dem S-Protein des Wildtypvirus und dem S-Protein der Omikron-Variante Subline BA.1.

  • Booster: Die Impfstoffe sind ausschließlich für die Auffrischimpfungen zugelassen.

  • Alter: Beide Impfstoffe sind für Personen ab zwölf Jahren zugelassen.

  • Haltbarkeit und Lagerung: Es gelten die gleichen Vorgaben wie für die nicht angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna.

  • Inhalt der Durchstechflaschen: In einem Vial von BioNTech/Pfizer sind sechs Dosen enthalten, in einem Vial von Moderna fünf.

  • Fertiglösungen: Beide Impfstoffe werden als Fertiglösungen geliefert. Somit ist keine Rekonstitution erforderlich.

Noch keine Empfehlung der STIKO

Die aktuelle Empfehlung der STIKO zu Auffrischimpfungen von Mitte August bezieht sich nur auf die bisherigen nicht an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffe. Die STIKO hat angekündigt, die entsprechende Empfehlung nach Aufarbeitung der Evidenz gegebenenfalls anzupassen. Der Einsatz der angepassten Impfstoffe ist aber bereits ab Verfügbarkeit entsprechend der Coronavirus-Impfverordnung möglich.

Erstmals konnte auch Valneva bestellt werden

Mit der dieswöchigen Impfstoffbestellung konnten Arztpraxen erstmalig auch den COVID-19-Impfstoff Valneva anfordern. Für das Vakzin gibt es keine Höchstbestellmenge.

Mit Valneva steht der erste "Totimpfstoff" bereit, der allerdings noch nicht an Omikron angepasst ist. Die EU-Kommission hat den COVID-19-Impfstoff für Personen zwischen 18 und 50 Jahren zugelassen. Er kann aktuell ausschließlich für die Grundimmunisierung verwendet werden. Zudem ist Valneva derzeit noch nicht in der Empfehlung der STIKO zu COVID-19-Impfungen enthalten.

Abrechnung

Die Abrechnungsnummer für die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Auffrischimpfungen unterscheiden sich laut aktuellem Stand nicht von den bisherigen Abrechnungsnummern der Auffrischimpfungen mit BioNTech/Pfizer bzw. Moderna. Für den Totimpfstoff Valneva stehen für die Grundimmunisierung neue Abrechnungsnummern zur Verfügung. Eine Übersicht finden Sie auf der Website der KBV.

Impfstoffbestellung

Praxen können künftig jeweils beide Impfstofftypen anfordern – für Auffrischimpfungen den BA.1-Impfstoff, für die Grundimmunisierung den bisherigen Impfstoff, das heißt die nicht an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna. Die Bestellung erfolgt weiterhin wöchentlich.

Angaben auf dem Rezept: Zur Unterscheidung beider Impfstofftypen wird der an das Omikron-Virus angepasste bivalente Impfstoff mit dem Zusatz "Orig./BA.1" versehen. Zum Beispiel: "48 Dosen Comirnaty Orig./BA.1 plus Impfstoffzubehör" und "12 Dosen Comirnaty plus Impfstoffzubehör". Das gleiche gilt für das Vakzin von Moderna.

Wie die Unternehmen BioNTech/Pfizer und Moderna aktuell mitteilen, tragen sowohl die Faltschachteln als auch die Durchstechflaschen der neu zugelassenen variantenangepassten COVID-19-Impfstoffe Produktbezeichnungen, die nicht mit den Bezeichnungen aus der Fachinformation übereinstimmen.

Weiterführende Links

zurück
KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
28. März 2024