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14. Juli 2022

KV RLP sieht negative Folgen für die ambulante Versorgung

Resolution zum geplanten Wegfall der Neupatientenregelung

In einer jüngst veröffentlichten Resolution haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die vorgesehene Streichung der Neupatientenregelung im geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz scharf verurteilt. Der Vorstand der KV RLP sieht mit dem Gesetzesentwurf in dem Bemühen nach Entbudgetierung im Gesundheitswesen einen großen Rückschritt. Dies werde sich negativ auf die ambulante Versorgung auswirken.

Im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte das Bundesgesundheitsministerium die Neupatientenregelung eingeführt, weil damit gezielt die Aufnahme von neuen Patientinnen und Patienten in die Arztpraxen intensiviert werden sollte. Seit September 2019 erhalten Ärztinnen und Ärzte dazu die Behandlung neu aufgenommener Patientinnen und Patienten extrabudgetär und somit in voller Höhe vergütet. Der Vorstand der KV RLP hatte diese Regelung damals als ersten Schritt zur Entbudgetierung der Vergütung in der ambulanten Gesundheitsversorgung begrüßt.

Die bekannt gewordenen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, die Neupatientenregelung aufzuheben, wertet der Vorstand der KV RLP als deutlichen Rückschritt in dem Bemühen, die Rahmenbedingungen für die künftige Ärztegeneration attraktiv zu machen und für die Niederlassung zu werben. Zudem bliebe die Streichung für die Patientinnen und Patienten nicht folgenlos. Längere Wartezeiten auf Termine sind zu erwarten. Gerade in den vergangenen zwei Pandemie-Jahren hat sich das ambulante System wieder außerordentlich bewährt. Während der Impfkampagne wurden bis Mitte April 2022 allein in Rheinland-Pfalz über 4,4 Millionen Impfungen in den Arztpraxen verabreicht.

Für Rheinland-Pfalz hätte eine Streichung der Neupatientenregelung enorme finanzielle Auswirkungen: Ohne diese extrabudgetäre Vergütung würde der Verlust in der fachärztlichen Grundversorgung rund 25 Millionen Euro jährlich betragen. Die Honorierung der Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten würde damit in die budgetierte Gesamtvergütung zurückgeführt. Hier erhalten Fachärztinnen und Fachärzte nur etwa 90 Prozent der nach der Gebührenordnung vorgesehenen Vergütung. Somit würden Fachärztinnen und Fachärzte ihre Leistungen auch bei neu aufgenommenen Patientinnen und Patienten nur teilweise vergütet bekommen.

Angesichts der fortdauernden Budgetierung in der Gesamtvergütung und den Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen der vergangenen Jahre hat die niedergelassene Ärzteschaft bereits ihren Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Ausgaben geleistet. Daher sei es nicht nachvollziehbar, dass eine angemessene Vergütung der vertragsärztlichen Versorgung von Neupatientinnen und -patienten wieder vorenthalten wird. "Während der Corona-Pandemie hat der ambulante Sektor für eine Stabilisierung der übrigen Sektoren gesorgt. Dass ausgerechnet die niedergelassene Ärzteschaft die Lasten der Ausgabenerhöhungen in den übrigen Sektoren mittragen soll, ist vollkommen unverständlich", so der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Dr. Andreas Bartels. "Die vorgesehene Streichung der Neupatientenregelung muss umgehend wieder vom Tisch!"

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