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10. Mai 2023

KV RLP bietet neuen Selektivvertrag "Kardioversion"

Freiwillige Teilnahme

Die KV RLP und der BKK Landesverband Mitte haben in Abstimmung mit dem Berufsverband niedergelassener Kardiologen den Vertrag "Kardioversion" entwickelt. Ziel dieses neuen Vertrags ist die Verbesserung der Lebensqualität durch eine kooperative Zusammenarbeit der behandelnden Kardiologinnen und Kardiologen von der Diagnosestellung über die Rhythmuskontrolle bis hin zur langfristigen Weiterbehandlung.

Mit dem Vertrag "Kardioversion" sind die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um eine hochwertige und qualitätsgesicherte Patientinnen- und Patientenversorgung für die Durchführung der ambulanten elektrischen Kardioversion zu etablieren. Teilnehmen können an diesem Selektivvertrag zugelassene, angestellte und ermächtigte Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie in der ersten Versorgungsebene und/oder als spezialisierte Kardiologinnen bzw. Kardiologen in der zweiten Versorgungsebene.

Die Teilnahme ist freiwillig und kann mit der Teilnahmeerklärung Ärztinnen/Arzt gegenüber der KV RLP per Fax (06131 326-327) oder über das Antragsportal der KV RLP beantragt werden. Sie beginnt mit dem Datum des Zugangs der Teilnahmeerklärung.

Sobald die Teilnahmeerklärung schriftlich oder elektronisch bei der KV RLP eingegangen ist, erhalten die Ärztinnen und Ärzte umgehend eine Bestätigung.

Leistungen/Vergütung

Die Vereinbarung beinhaltet folgende Leistungen und Vergütungen:

LeistungsbeschreibungVergütung Abrechnungsnummer
Anamnese, Risikobewertung, Patienteninformation über diesen Vertrag, Überweisung und Übermittlung der Befunde 40 Euro98400
Zweitmeinung/Risikobewertung60 Euro98401
Elektrische Kardioversion inkl. Monitoring bis zu vier Stunden nach dem Eingriff 350 Euro98402
Nachuntersuchungen50 Eur098403

 

Teilnahme der Versicherten

Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der 49 teilnehmenden Betriebskrankenkassen, bei denen eine tachykarde Herzrhythmusstörung festgestellt wurde und eine Indikation zur rhythmuserhaltenden Therapie besteht.

Die Teilnahme ist ebenfalls freiwillig und wird von den Versicherten schriftlich mit der Teilnahmeerklärung für Versicherte erklärt.

Die Teilnahmeerklärungen werden durch die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte an die jeweilige Betriebskrankenkasse der Versicherten gesendet.

Alle wesentlichen Inhalte sind in einem Infoblatt zusammengefasst. 

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