17. November 2023
Keine statistischen Auffälligkeitsprüfungen im Jahr 2022
Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel eingehalten
Die endgültigen Verordnungsdaten des Jahres 2022 liegen vor: Die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz haben die mit den Krankenkassen vereinbarten Gesamtkosten für Arznei- und Verbandmittel sowie für Heilmittel eingehalten. Daher entfallen jeweils die statistischen Auffälligkeitsprüfungen.