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8. September 2022

KBV sieht den Austausch der Konnektoren als unumgänglich

Prüfung von Alternativen weiterhin nötig

Die Konnektoren zur Anbindung der Praxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) müssen ausgetauscht werden. Wie die KBV mitteilt, habe die Gesellschafterversammlung der gematik auf ihrer Sitzung Ende August keine Klarheit gebracht, welche Alternativen aktuell bestehen. Dies gilt auch für die Möglichkeit, sich über Rechenzentrums-Konnektoren an die TI anzubinden.

Vergangene Woche hat die Gesellschafterversammlung der gematik einen Beschluss getroffen, wonach bei allen bis August 2023 ablaufenden Konnektoren der Austausch "weiterhin die einzig sinnvolle Alternative" bleibe. Aussagen zu möglichen Alternativen will die TI-Betreibergesellschaft bis September 2023 treffen. Für Geräte, die ab September 2023 ablaufen, werden Wahlmöglichkeiten für den TI-Anschluss einer medizinischen Einrichtung denkbar – neben dem Konnektortausch eine Laufzeitverlängerung der TI-Gerätekarte oder ein Anschluss über eine Rechenzentrumslösung. Bei dieser Anbindungsalternative werden zugelassene Konnektoren nicht in einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxis, sondern durch ein Dienstleistungsunternehmen in einem zertifizierten Rechenzentrum betrieben. Somit liegt die Verantwortung für die Nutzung dieser Anbindungsart allein bei den Praxen.

KBV pocht weiterhin auf Prüfung möglicher Alternativen

Dieser Beschluss der gematik lasse die ärztlichen und psychotherapeutischen Mitglieder vollkommen im Unklaren, was verbindliche Aussagen zu aktuell möglichen Alternativen eines Konnektortauschs angehe, kritisiert die KBV. Durch Mehrheitsbeschluss sei damit ein Austausch der Konnektoren letztlich zementiert worden – zumindest bis September 2023. Die KBV stimmte dagegen. Sie hatte mehrfach darauf gedrängt, dass alle – auch derzeit bereits am Markt befindlichen – Alternativen sorgfältig geprüft werden.

Mit dieser Entscheidung ist allen Praxen, deren Konnektorzertifikat demnächst ausläuft, zu empfehlen, das Gerät gegen ein neues – gegebenenfalls auch von einem anderen herstellenden Unternehmen oder in einem Rechenzentrum – austauschen zu lassen und sich mit ihrem Dienstleistungsunternehmen vor Ort in Verbindung zu setzen. Für den Tausch des Konnektors werden den Praxen Kosten in Höhe von 2.300 Euro erstattet.

Nach Ende der fünfjährigen Laufzeit kann der Konnektor nicht mehr genutzt werden; eine Verbindung zur TI ist nicht mehr möglich. Wichtige Funktionen stehen folglich nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Elektronische Gesundheitskarten beispielsweise können nicht mehr eingelesen werden.

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