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14. Juli 2022

Impfstoff-Bestand: jetzt bis 15. Juli melden

Stichtag für Inventur: 30. Juni

Haben Sie schon Ihren Impfstoffbestand überprüft? Zum 30. Juni müssen Arztpraxen eine Inventur ihrer in der Praxis vorhandenen Impfstoffe vornehmen und die Anzahl bis spätestens 15. Juli an die KV RLP melden.

So gehen Sie vor

  • Zählen Sie am 30. Juni alle Impfdosen, die sich im Kühlschrank der Praxis befinden.

  • Relevant sind die Impfstoffe, die Sie über den Sprechstundenbedarf (SSB) angefordert haben und die weiterhin bei gesetzlich Versicherten verwendet werden können.

  • Achtung: COVID-19-Impfstoffdosen werden nicht gezählt.

  • Geben Sie das Inventurergebnis über den geschützten Mitgliederbereich ein:

    Unter "Verordnung > Inventurliste" können Sie nach Eingabe der (Haupt-)Betriebsstättennummer (BSNR) die Bestände der einzelnen Impfstoffe direkt in die dort bereitgestellte Tabelle eingeben. Über den Button "Inventurliste senden" übermitteln Sie die ausgefüllte Liste online an die KV RLP. Sie können sich über den Button "Zum Ausdrucken für Ihre Unterlagen" eine Kopie der Inventurliste erstellen.

Meldung zum Stichtag 30. Juni ist verbindlich

Sollten Sie keine Inventurmeldung abgeben, wird der Impfstoffbestand der Betriebsstätte auf "Null" gesetzt. Die Anzahl der noch vorhandenen Impfstoffdosen – zuzüglich der tatsächlich verimpften Dosen (abgerechnete GOP) – wird der Anzahl der verordneten Impfdosen gegenübergestellt. Wenn Ihre Bestände auf "Null" gesetzt wurden, kann eine Differenz entstehen, die gegebenenfalls zu einer Regressforderung durch die Kassenverbände führt.

MVZ oder (überörtliche) BAG

Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur eine Gesamt-Inventurliste von Ihrer Hauptbetriebsstätte einschließlich Nebenbetriebsstätten an die KV RLP übermitteln.

Keine Impfstoff-Restbestände vorhanden

Falls überhaupt keine Impfstoffe vorhanden sind, können Sie das entsprechende Feld über der Inventurliste anklicken und anschließend auf "Meldung senden" klicken.

Ausfüllen der Inventurliste durch Mitarbeitende

Mitarbeitende haben in der Regel keinen Vollzugriff auf den gesamten geschützten Mitgliederbereich inklusive Honorar. In diesem Fall müssen Sie unter "Berechtigungen" beim Punkt "Verordnung und Statistik" einen Haken setzen. Vor der Übermittlung müssen die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt die Freigabe über den entsprechenden Button bestätigen.

Praxisurlaub

Ist die Praxis beispielsweise wegen Urlaubs über den 30. Juni geschlossen, empfiehlt die KV RLP folgende Vorgehensweise: Zählen und übermitteln Sie die über den SSB zu Lasten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bezogenen Impfdosen am letzten Arbeitstag. So ist nach dem Praxisurlaub ein Weiterimpfen ohne mühsames Rückrechnen möglich.

Um die Zahlen der Inventurliste nicht zu verfälschen, rät die KV RLP dazu, am 30. Juni möglichst keine Impfstoffe zu verordnen.

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