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17. November 2022

Hilfsmittel-Verordnung

FreeStyle Libre 2 und 3

Aufgrund gehäufter Nachfragen stellt die KV RLP noch einmal klar:

Die Messgeräte FreeStyle Libre 2 und 3 zur Glukosemessung sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet (Produktgruppe 21 "Messgeräte für Körperzustände/-funktionen").

Verordnung nur durch Fachärztinnen und Fachärzte

Die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) von Diabetikerinnen und Diabetikern, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, fällt in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Die Anwendung in der vertragsärztlichen Versorgung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit bestimmten qualitätssichernden Vorgaben verbunden (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung).

So sind beispielsweise zur Durchführung der Methode rtCGM im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nur berechtigt:

  • Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder

  • Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin jeweils mit der Anerkennung "Diabetologie" oder "Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)" bzw. mit vergleichbarer Qualifikation oder
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung "Kinder- Endokrinologie und -Diabetologie".

Die in der Richtlinie verwendeten Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen richten sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließen auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.

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