Früherkennungsuntersuchungen Kinder U6 bis U9: Ab 1. Juli 2022 greifen vorgeschriebene Fristen wieder – Corona-Sonderregelungen enden
Wirksam: 1. Juli 2022 | 599. Sitzung des Bewertungsausschusses
Ab dem 1. Juli 2022 gelten für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 wieder die in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten.
Die zeitlich befristeten Sonderregelungen wegen der Coronavirus-Pandemie, die ein Abweichen von den Vorgaben der Richtlinie bei Kindern zwischen 1 bis 6 Jahren zugelassen hatten, enden mit dem 30. Juni 2022. Dann ist die dreimonatige Übergangsphase abgelaufen, die nach dem Auslaufen der Sonderregelung am 31. März 2022 galt, um den Kinderarztpraxen und Eltern den Wiedereinstig in die bekannte Fristenroutine und das Nachholen von U-Untersuchungen zu erleichtern.