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14. September 2023

Finanzierungsverhandlungen 2024 zur ambulanten Versorgung

KV RLP-Vorstand hält Ergebnis für unzureichend

Als "nicht ausreichend" kritisiert der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) die gestrige Einigung im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) in Berlin zu den Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2024. Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als auch der GKV-Spitzenverband akzeptierten einen Vorschlag des Schlichters. Im Vorfeld hatten beide Seiten den EBA angerufen.

Die Finanzmittel der ambulanten Versorgung werden im Ergebnis für das nächste Jahr einschließlich der Morbiditätsrate um 3,85 Prozent steigen. Zum Vergleich kann die jüngste Tarifsteigerung für die Klinikärztinnen und Klinikärzte herangezogen werden, die für 2023 ein Plus von 4,8 Prozent hervorbrachte.

Der Vorstand der KV RLP sieht diesen Abschluss als unangemessen an: "Damit werden die Kosten durch die in 2022 und 2023 stattgefunden Preissteigerungen nicht aufgefangen", sagt Dr. Peter Heinz, Vorstandsvorsitzender der KV RLP. Sein Stellvertreter Dr. Andreas Bartels ergänzt: "Außerdem finden weder die tarifvertraglichen Gehaltssteigerungen der Medizinischen Fachangestellten noch die der angestellten Kolleginnen und Kollegen in unseren Praxen Berücksichtigung."

In absoluten Zahlen ausgedrückt handelt es sich um ein Plus von rund 1,6 Milliarden Euro. Künftig werden die Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert (OW) berücksichtigt. So wird ein jahrelanger Verzug der Abbildung dieser Kostensteigerungen im OW verhindert.

Die Dynamisierung der Kostenpauschalen, der durch Arzneimittelengpässe steigende Mehraufwand in den Praxen sowie die Vergütung des gestiegenen speziellen Hygieneaufwands beim ambulanten Operieren werden im Bewertungsausschuss von KBV und GKV gesondert verhandelt.

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