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5. Juli 2023

Facharztweiterbildung: aktuelle Informationen zur Förderung

Bei Interesse E-Mail schreiben oder anrufen

Die ambulanten Abschnitte der Weiterbildung fördert die KV RLP finanziell.  Alle Facharztgruppen werden mit 2.700 Euro, bestimmte sogar mit 5.400 Euro, monatlich gefördert. Für letztgenannte gibt es ein begrenztes Stellenkontingent. Dieses ist aktuell in Rheinland-Pfalz nun ausgeschöpft.

Einrichtungen, die eine Ärztin oder einen Arzt in Weiterbildung beschäftigen, können einen monatlichen Förderbetrag von bis zu 2.700 Euro erhalten. Für einige Fachrichtungen beteiligen sich die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen an der Förderung, weshalb hier mit 5.400 Euro ein höherer Förderbetrag monatlich weitergegeben werden kann. Diese Fördermöglichkeit besteht aktuell für die Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Chirurgie und Orthopädie, Urologie, Nervenheilkunde sowie Rheumatologie innerhalb der Facharztgruppe der Fachinternistinnen und Fachinternisten.

Stellenkontingent ausgeschöpft

Durch die Bundesvereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V sind die finanziellen Mittel für die Förderung weiterer Fachgebiete auf 98,66 Stellen für Rheinland-Pfalz begrenzt (keine Begrenzung für die Allgemeinmedizin). Das Stellenkontingent ist aktuell ausgeschöpft. Bezüglich einer möglichen Förderung der Weiterbildung können sich Interessierte per E-Mail an weiterbildung@kv-rlp.de oder telefonisch unter der Nummer 06131 326-326 an die KV RLP wenden.

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29. April 2024