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7. Februar 2024

eRezept Heimversorgung: auch per eGK möglich

Sinnvolle Alternative

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen benötigen oftmals eine Vielzahl an Medikamenten. Statt den Umweg über die Arztpraxis zu nehmen, ist es alternativ möglich, das elektronische Rezept (eRezept) über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patientin bzw. des Patienten in der Apotheke zeitnah einzulösen. Dafür ist nicht nur in der Heimversorgung die unmittelbare Signatur des eRezepts notwendig.

Geht ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Neige, informiert das Alten- oder Pflegeheim zunächst die Arztpraxis. Da eine Direktzuweisung der Ärztin bzw. des Arztes an die Apotheke gesetzlich verboten ist, spielen die Heime bei der Rezeptübermittlung und damit auch beim eRezept eine zentrale Rolle. Um Arztpraxen zusätzlichen Aufwand und Störungen im Praxisablauf zu ersparen, ist eine sinnvolle Alternative, dass die Heimvertretung bzw. der beauftragte Botendienst des Heimes die eGK der Heimbewohnenden in die Apotheke bringt. Dort können die hinterlegten eRezepte abgerufen und bearbeitet werden.

Damit das eRezept in der Apotheke eingelöst werden kann, ist es wichtig, dass ein eRezept nicht erst abends im Stapel, sondern unmittelbar nach der Verordnung signiert wird. Hierzu bietet sich für Praxen die Komfortsignatur an. Diese hat im Gegensatz zur Stapelsignatur den Vorteil, dass das eRezept sofort und ohne Eingabe der PIN signiert wird. Ohne die Signatur kann die Apotheke das eRezept nicht abrufen.

Gesetzlicher Anspruch auf Token-Ausdruck

Heimpatientinnen und -patienten haben aber dennoch einen gesetzlichen Anspruch auf einen Token-Ausdruck. Darauf ist der erforderliche Code zur Einlösung des eRezepts aufgedruckt. Fordert das Pflegeheim beispielsweise ein Rezept für eine Dauermedikation per Telefon an und die Patientin bzw. der Patient wünscht einen Papierbeleg, stellt die Praxis ein eRezept aus und druckt den eRezept-Token – den grafischen 2D-Code – aus. Der Ausdruck wird anschließend, meist vom Botendienst des Heimes, abgeholt und geht dann von dort zur Apotheke. Der Token-Ausdruck ist, ebenso wie die eGK und die eRezept-App, der Schlüssel, mit dem die Apotheke auf die Verschreibung zugreifen kann.

Bei der Verordnung im Heim gilt das rosa Rezept

Stellen Ärztinnen und Ärzte im Pflegeheim Rezepte aus, nutzen sie weiterhin das Muster 16. Grund: Ärztinnen und Ärzte können eRezepte nur in den Praxisräumen ausstellen, da sie für das eRezept an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein müssen. Eine verpflichtende TI-Anbindung der Heime ist erst zum 1. Juli 2025 geplant. Bislang sind von rund 12.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland lediglich rund 600 an die TI angeschlossen, berichtet die KBV. Ist der TI-Anschluss eingerichtet, kann das Heim die Arztpraxis mittels des Kommunikationsdienstes KIM darüber informieren, welche Arzneimittel für welchen Bewohner bzw. welche Bewohnerin benötigt werden. Die Medizinische Fachangestellte der Arztpraxis kann dann den Ausdruck elektronisch und sicher über KIM an das Pflegeheim übermitteln.

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