17. Dezember 2020
EBM-Änderungen: Verlängerung der Regelungen zur GOP 01953 EBM
Wirksam: 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 | 538. Sitzung des Bewertungsausschusses
- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Zum 1. April 2020 wurde die GOP 01953 EBM für die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat in den EBM aufgenommen.
- Die Regelungen waren zunächst befristet bis zum 30. September 2020 und wurden dann bis zum Jahresende und nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert.