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23. Juni 2022

EBM-Änderungen: Psychotherapie – Anpassung der Strukturzuschläge rückwirkend zum 1. Januar 2022

Wirksam: 1. Januar 2022 | 599. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.

  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Zur Berücksichtigung der Personalkosten bei der Bewertung psychotherapeutischer Leistungen werden die Strukturzuschläge rückwirkend zum 1. Januar 2022 angehoben.

    GOP 35571 | alt: 186 Punkte, neu: 192 Punkte
    GOP 35572 | alt: 78 Punkte, neu 80 Punkte
    GOP 35573 | alt 95 Punkte, neu 98 Punkte

  • Zum Ende des 1. Halbjahres 2022 werden Ergebnisse einer Sonderauswertung der im Dezember 2021 veröffentlichten, aktualisierten Kostenstruktur erwartet. Sollten sich die empirischen Personalkosten in Praxen von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2015 verändert haben und die in den Bewertungen der GOP des Abschnitts 35.2 EBM berücksichtigten Personalkosten angepasst werden, kann dies zu einer weiteren Anpassung der Strukturzuschläge führen.

Umsetzung in der Honorarabrechnung für das 1. Quartal 2022

Da die Anpassung der Strukturzuschläge nicht mehr bei der Erstellung des Honorarbescheids für das 1. Quartal 2022 berücksichtigt werden kann, erhalten alle betroffenen Praxen Anfang August 2022 einen Korrekturbescheid. Die Nachvergütung wird dem Honorarkonto gutgeschrieben.

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25. April 2024