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24. Juni 2022

EBM-Änderungen: Mikrobiologie

Wirksam: 1. Juli und 1. Oktober 2022 | 596. und 601. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.

  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

    zum 1. Juli 2022 | 596. Sitzung des Bewertungsausschusses, Teil A

    • Für die mikrobiologische Diagnostik werden mehrere neue Leistungen in den Abschnitt 32.3 EBM aufgenommen sowie bestehende Leistungen angepasst.

    zum 1. Juli 2022 | 601. Sitzung des Bewertungsausschusses, Teil B

    • Die mit Beschluss der 596. Sitzung des Bewertungsausschusses neu in den EBM aufgenommenen GOP 32851 und 32853 werden redaktionell geändert.

    • Die GOP 88741 (Influenza Schnelltest bei Verdacht auf Vorliegen von Influenza A/H1N1) wird aus dem Anhang 4 EBM (Verzeichnis nicht oder nicht mehr berechnungsfähiger Leistungen) gestrichen.

    zum 1. Oktober 2022 | 596. Sitzung des Bewertungsausschusses, Teil B

    • Die GOP 32703 für den Antigennachweis von Neisseria gonorrhoeae mittels Immunfluoreszenz und/oder Immunoassay wird zugunsten der sensitiveren und spezifischeren Nukleinsäureamplifikationsverfahren gestrichen.

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