24. Juni 2022
EBM-Änderungen: Mikrobiologie
Wirksam: 1. Juli und 1. Oktober 2022 | 596. und 601. Sitzung des Bewertungsausschusses
- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
zum 1. Juli 2022 | 596. Sitzung des Bewertungsausschusses, Teil A
- Für die mikrobiologische Diagnostik werden mehrere neue Leistungen in den Abschnitt 32.3 EBM aufgenommen sowie bestehende Leistungen angepasst.
zum 1. Juli 2022 | 601. Sitzung des Bewertungsausschusses, Teil B
- Die mit Beschluss der 596. Sitzung des Bewertungsausschusses neu in den EBM aufgenommenen GOP 32851 und 32853 werden redaktionell geändert.
- Die GOP 88741 (Influenza Schnelltest bei Verdacht auf Vorliegen von Influenza A/H1N1) wird aus dem Anhang 4 EBM (Verzeichnis nicht oder nicht mehr berechnungsfähiger Leistungen) gestrichen.
zum 1. Oktober 2022 | 596. Sitzung des Bewertungsausschusses, Teil B
- Die GOP 32703 für den Antigennachweis von Neisseria gonorrhoeae mittels Immunfluoreszenz und/oder Immunoassay wird zugunsten der sensitiveren und spezifischeren Nukleinsäureamplifikationsverfahren gestrichen.