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23. Juni 2022

EBM-Änderungen: GOP 01952 auch bei Behandlung mit Depotpräparat berechnungsfähig

Wirksam: 1. April 2022 | 596. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.

  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Die Leistungslegende der GOP 01952 wurde rückwirkend zum 1. April 2022 um die GOP 01953 ergänzt.

  • Durch diese Änderung kann das therapeutische Gespräch nach GOP 01952 auch im Zusammenhang mit der Behandlung mit einem Depotpräparat abgerechnet werden.

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