23. Juni 2022
EBM-Änderungen: GOP 01952 auch bei Behandlung mit Depotpräparat berechnungsfähig
Wirksam: 1. April 2022 | 596. Sitzung des Bewertungsausschusses
- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die Leistungslegende der GOP 01952 wurde rückwirkend zum 1. April 2022 um die GOP 01953 ergänzt.
- Durch diese Änderung kann das therapeutische Gespräch nach GOP 01952 auch im Zusammenhang mit der Behandlung mit einem Depotpräparat abgerechnet werden.