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1. Dezember 2022

EBM-Änderungen: GOP 01699 und 12230 – bis 31.12.2023 berechnungsfähig

Wirksam: 1. Januar 2023| 617. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.

  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Die bis zum 31. Dezember 2022 befristete Aufnahme der GOP 01699 und 12230 in den EBM wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

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