15. Juni 2022
EBM-Änderungen: GOP 01648 (ePA-Erstbefüllung)
Wirksam: 18. Juni 2022 | Vereinbarung KBV und GKV-Spitzenverband
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Änderung des § 2 Nr 2 der Anlage 1a der ePA-Erstbefüllungsvereinbarung dahingehend, dass die GOP 01648 (Erstbefüllung ePA) und 01431 (Zusatzpauschale für ärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ePA) im Arztfall nicht nebeneinander abgerechnet werden können (vor dem 18. Juni 2022 bezog sich der Abrechnungsausschluss auf den Behandlungsfall).