Direkt zum Inhalt

15. Juni 2022

EBM-Änderungen: GOP 01648 (ePA-Erstbefüllung)

Wirksam: 18. Juni 2022 | Vereinbarung KBV und GKV-Spitzenverband

  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Änderung des § 2 Nr 2 der Anlage 1a der ePA-Erstbefüllungsvereinbarung dahingehend, dass die GOP 01648 (Erstbefüllung ePA) und 01431 (Zusatzpauschale für ärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ePA) im Arztfall nicht nebeneinander abgerechnet werden können (vor dem 18. Juni 2022 bezog sich der Abrechnungsausschluss auf den Behandlungsfall).

Weiterführende Links

zurück
KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
29. März 2024