7. April 2021
EBM-Änderungen: geänderte Fristen für das Einreichen der oKFE-Dokumentationen
Wirksam: 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021 | 555. Sitzung des Bewertungsausschusses
- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Aufnahme einer Bestimmung zu den GOP 01738, 01741, 13421 sowie in den Unterabschnitten 1.7.3.2.1 und 1.7.3.2.2 EBM.
- Somit sind die entsprechenden GOP, die im Zusammenhang mit der oKFE-Richtlinie für das Darm- und Zervix-Karzinom stehen, auch dann berechnungsfähig, wenn die elektronische Übermittlung der Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung für das Quartal 4/2020 aus technischen Gründen nicht erfolgen konnte und die Dokumentationen für die Quartale 1 bis 4/2021 bis spätestens zum 28. Februar 2022 nachgereicht werden.