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1. Juni 2022

EBM-Änderungen: Erhöhung der Begrenzungsregelungen zum Einsatz von Videosprechstunden

Wirksam: 1. April 2022 | 598. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.

  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Änderung des fünften und sechsten Absatzes der Nr. 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen

  • Somit ist die Anzahl der Behandlungsfälle welche ausschließlich per Videosprechstunde stattfinden, auf 30 Prozent aller Behandlungsfälle der Vertragsärztin/des Vertragsarztes begrenzt und

  • die Obergrenze der im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführten Leistungen je Gebührenordnungsposition je Vertragsärztin/Vertragsarzt ist auf 30 Prozent erhöht worden.

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