1. Juni 2022
EBM-Änderungen: Erhöhung der Begrenzungsregelungen zum Einsatz von Videosprechstunden
Wirksam: 1. April 2022 | 598. Sitzung des Bewertungsausschusses
- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Änderung des fünften und sechsten Absatzes der Nr. 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen
- Somit ist die Anzahl der Behandlungsfälle welche ausschließlich per Videosprechstunde stattfinden, auf 30 Prozent aller Behandlungsfälle der Vertragsärztin/des Vertragsarztes begrenzt und
- die Obergrenze der im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführten Leistungen je Gebührenordnungsposition je Vertragsärztin/Vertragsarzt ist auf 30 Prozent erhöht worden.