1. Juni 2022
EBM-Änderungen: Beratungs- und Laborleistungen zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21
Wirksam: 1. Juli 2022 | 594. Sitzung des Bewertungsausschusses
- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Neue GOP 01789: Beratung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) zum nicht-invasiven Pränataltest, 84 Punkte, je vollendete 5 Minuten, viermal je Schwangerschaft
- Neue GOP 01790: Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven nicht-invasiven Pränataltests, 166 Punkte, je vollendete 10 Minuten, viermal je Schwangerschaft
- Neue GOP 01870: nicht-invasiver Pränataltest zur Bestimmung des Risikos einer Trisomie 13, 18 und 21, 1642 Punkte, zweimal im Krankheitsfall, einmal je Schwangerschaft
- Für die Laborleistung ist ein validiertes Testverfahren anzuwenden, welches die in den Mu-RL festgelegten Testgütekriterien erfüllt. Die GOP 01870 ist nur von Fachärztinnen und Fachärzten für Humangenetik oder Fachärztinnen und Fachärzten für Laboratoriumsmedizin berechnungsfähig.