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1. Dezember 2022

EBM-Änderungen: Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Gesprächsleistung für Mukoviszidose

Wirksam: 1. Januar 2023 | 7. Sitzung des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.

  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) kann ab 1. Januar 2023 eine zusätzliche Gesprächsleistung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Mukoviszidose über den EBM abgerechnet werden.

  • Hierfür wurde das bestehende ASV-Kapitel 50 um einen Abschnitt 50.7 erweitert und die GOP 50700 aufgenommen. Zudem wurde der Anhang 6 entsprechend angepasst.

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