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4. Mai 2023

Dringlichkeitscodes: Aufkleber bei Bedarf bei der KV RLP anfordern

Einfach als Praxis beim Service-Center melden

Mit einem Dringlichkeitscode auf dem Überweisungsschein können Patientinnen und Patienten über die Terminservicestelle (TSS) schneller einen Facharzttermin bekommen. Die dafür notwendigen Code-Aufkleber können Praxen selbst generieren. Ab sofort übernimmt die KV RLP dies bei Bedarf für die Praxen.

Bisweilen gibt es in den Praxen Schwierigkeiten, die Code-Aufkleber in Eigenregie zu erstellen. Die KV RLP bietet daher in solchen Fällen an, die gewünschte Anzahl kostenfrei auszudrucken und zuzusenden. Bei Bedarf können sich Praxen telefonisch oder per E-Mail wenden an:

Service-Center
Telefon 06131 326-326
service@kv-rlp.de

Selbstverständlich haben Praxen weiterhin die Möglichkeit, die Dringlichkeitscodes selbst auszudrucken. Dies funktioniert entweder über das eigene Praxisverwaltungssystem oder über die WebArzt-Funktion des eTerminservices. Die Etiketten müssen dafür selbst besorgt werden. Die Code-Aufkleber sind unbegrenzt gültig.

Gut zu wissen: Ein Dringlichkeitscode wird ausschließlich im Vermittlungsfall durch die Terminservicestelle benötigt. Im Hausarztvermittlungsfall ist er nicht erforderlich.

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KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
28. März 2024