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1. März 2023

Bundesregierung: Finanzhilfen für Arztpraxen mit hohen Energiekosten

Antwort auf Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Auch ambulante Leistungserbringende würden angeblich von den staatlichen Mitteln zur Entlastung kleinerer und mittlerer Unternehmen bei steigenden Energiekosten profitieren – davon ist jedenfalls die Bundesregierung überzeugt. Der Gesetzgeber habe auch dafür Sorge getragen, dass für Arztpraxen relevante Betriebskosten bei der Anpassung des Orientierungswerts zu berücksichtigen seien, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die am 14. September 2022 vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Anhebung des Orientierungswerts für das Jahr 2023 um 2 Prozent war auf Ablehnung der KBV gestoßen. Auch der Vorstand der KV RLP hatte diese Entscheidung in seiner Mitteilung als falschen Weg kritisiert, zumal der Schiedsspruch gegen die Zustimmung der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft erfolgte. Nach Meinung der Bundesregierung hingegen falle die Anhebung im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höher aus und entspricht ca. 780 Millionen Euro. Zusammen mit weiteren Vergütungselementen führt dies in diesem Jahr voraussichtlich zu einem Honoraranstieg in der vertragsärztlichen Vergütung in Höhe von über 1 Milliarde Euro.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter mitteilt, sei ihr nicht bekannt, dass es aufgrund der steigenden Energiekosten und Inflation zu Einschränkungen in der ambulanten Versorgung gekommen sei. Derzeit werde ein Konzept beraten, nach der einzelne in relevanter Größenordnung betroffene Arztpraxen der genannten Arztgruppen Energiekostenzuschläge für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 abrechnen können. Dazu gehören vor allem Praxen aus den Bereichen Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse. Die Beratungen im Bewertungsausschuss hierzu sollen bis Ende Februar abgeschlossen werden. "Die Bundesregierung wird die Entwicklungen in der Energiekrise fortlaufend beobachten und weiteren möglichen Handlungsbedarf zum Schutz der Leistungserbringer aus dem ambulanten Bereich prüfen", heißt es in der Antwort.

Derzeit bereitet die KV RLP mit den relevanten ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden einen offenen Brief an die rheinland-pfälzische Landesregierung vor. Darin wird ein kurzfristiger Inflations- und Energiekostenausgleich gefordert, um die ambulanten Strukturen zu erhalten und die Versorgung sicherstellen zu können. Die KV RLP wird zeitnah über den Inhalt des offenen Briefes informieren.

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