Direkt zum Inhalt

15. September 2022

Beschluss zum Orientierungswert 2023: kein Ausgleich für aktuelle Kostensteigerungen in Praxen

Entscheidung gegen die Stimmen der KBV

Die Praxen erhalten vorerst keinen Ausgleich für die aktuell steigenden Kosten aufgrund der hohen Inflationsrate. Das sieht der Beschluss zum Orientierungswert 2023 vor, der am Mittwoch im Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der KBV getroffen wurde.

Der Orientierungswert und damit die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen steigen danach ab 1. Januar 2023 um zwei Prozent. Damit werden lediglich Kostensteigerungen in 2021 gegenüber 2020 berücksichtigt.

Der Vorstand der KV RLP zeigt sich bitter enttäuscht: "Was ist unsere Arbeit wert? Das Plus von zwei Prozent beim Orientierungswert deckt nicht die gestiegenen Praxiskosten! Die Streichung der Neupatientenregelung und der aktuelle Schiedsspruch zu Lasten der Patientinnen und Patienten sind definitiv der falsche Weg. Er ist gegen die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft ohne deren Zustimmung erfolgt. Die Praxen haben mit enormen Kostensteigerungen zu kämpfen. Gerade für energieintensive Fachgruppen wird es schwierig. Zudem stehen wir im Wettbewerb um Personal und können bei den Gehältern in Krankenhäusern nicht mithalten!"

"WIR SEHEN SCHWARZ!" | Protestaktion am 12. Oktober

Seien Sie bei der landesweiten Protestaktion am 12. Oktober in Ingelheim am Rhein dabei und zeigen Sie, dass Sie mit der aktuellen Sparpolitik und der Abwertung der Leistung unserer Praxen nicht einverstanden sind!

Weiterführende Links

Verwandte Nachrichten

zurück
KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
29. März 2024