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29. April 2022

Befristete Sonderregelung für U6 bis U9 endet im Sommer

Ablaufdatum ist der 30. Juni 2022

Die Coronavirus-Sonderregelung zur Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten der Kinder-Untersuchungen U6 bis U9 läuft am 30. Juni aus.

Die KBV hatte sich im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für eine Verlängerung der Sonderregelung über das zweite Quartal hinaus eingesetzt. Der entsprechende Beschlussentwurf wurde jedoch abgelehnt.

Bis Ende Juni kann die Sonderregelung uneingeschränkt genutzt werden. Das heißt, Ärztinnen und Ärzte können die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 auch durchführen und abrechnen, wenn die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten sind. Ab dem dritten Quartal gelten wieder die Fristen und Vorgaben in der Kinder-Richtlinie des G-BA und den Allgemeinen Bestimmungen zum EBM.

Die meisten Sonderregelungen waren Ende März ausgelaufen. Lediglich solche mit einer längeren Laufzeit wie zu den U-Untersuchungen gelten aktuell fort. Weiterhin möglich sind zudem Krankschreibungen per Telefon. Diese Regelung war aufgrund der Omikron-Virusvariante bis zum 31. Mai verlängert worden.

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